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BLV: Deklaration von Sonnenblumenöl: Ende der Ausnahmeregelung

Ab dem 1.1.2024 gelten für die Deklaration von Sonnenblumenöl wieder die Anforderungen gemäss LIV. Hersteller konnten es in den letzten Monaten durch andere Öle ersetzen, ohne dies explizit auf der Zutatenliste von Produkten zu deklarieren. Der Grund war eine Knappheit von Sonnenblumenöl wegen des Ukrainekriegs.