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BLV: Anpassungen der verstärkten Grenzkontrollen für bestimmte pflanzliche Lebensmittel

Die Listen der Lebensmittel pflanzlichen Ursprungs, die einer verstärkten Kontrolle an den Grenzkontrollstellen unterliegen, wurde aktualisiert.

Das Wichtigste in Kürze: 
A) folgende pflanzliche Lebensmittel unterstehen neu der verstärkten Kontrolle:
Erdnüsse und daraus hergestellte Erzeugnisse aus Argentinien (Aflatoxine, 20%)

B) bei diesen pflanzlichen Lebensmitteln des Anhang 2 wurde die Kontrollfrequenz erhöht:
Kreuzkümmel aus Indien (von 30% auf 50%)
Auberginen aus Burkina Faso (von 20% auf 30%)
Zuckerapfel aus Ägypten (von 20% auf 30%)
Spargelbohnen aus Sri Lanka (von 30% auf 50%)
Tahini und Halva aus Sesamsamen aus Syrien (von 30% auf 50%)

EUR-Lex - Der Zugang zum EU-Recht (Durchführungsverordnung (EU) 2026/1206 der Kommission vom 9. Juni 2026 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793 hinsichtlich der vorübergehenden Verstärkung der amtlichen Kontrollen sowie der Sofortmassnahmen beim Eingang in die Union von bestimmten Waren aus bestimmten Drittländern)

Weitere Informationen: Anforderungen bei bestimmten pflanzlichen Lebensmitteln