BLV: Anpassungen der verstärkten Grenzkontrollen für bestimmte pflanzliche Lebensmittel
Die Listen der Lebensmittel pflanzlichen Ursprungs, die einer verstärkten Kontrolle an den Grenzkontrollstellen unterliegen, wurde aktualisiert.
Das Wichtigste in Kürze:
A) folgende pflanzliche Lebensmittel unterstehen neu der verstärkten Kontrolle:
Erdnüsse und daraus hergestellte Erzeugnisse aus Argentinien (Aflatoxine, 20%)
B) bei diesen pflanzlichen Lebensmitteln des Anhang 2 wurde die Kontrollfrequenz erhöht:
Kreuzkümmel aus Indien (von 30% auf 50%)
Auberginen aus Burkina Faso (von 20% auf 30%)
Zuckerapfel aus Ägypten (von 20% auf 30%)
Spargelbohnen aus Sri Lanka (von 30% auf 50%)
Tahini und Halva aus Sesamsamen aus Syrien (von 30% auf 50%)
Weitere Informationen: Anforderungen bei bestimmten pflanzlichen Lebensmitteln