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BfR: Glycerin in Lebensmitteln – Gesundheitlicher Richtwert gilt nicht nur für Slush-Eis, sondern auch für feste Lebensmittel

Glycerin (auch: Glycerol oder Glyzerin) ist eine süss schmeckende, farblose Flüssigkeit, die in pflanzlichen und tierischen Ölen und Fetten enthalten ist. Der Stoff ist als Lebensmittelzusatzstoff E 422 für die Verwendung in Lebensmitteln zugelassen, allerdings nicht als Süßungsmittel. Er kann z. B. in aromatisierten Getränken, wie Slush-Ice, aber auch in festen Lebensmitteln, wie Backwaren, zum Einsatz kommen. Eine Höchstmenge ist nicht festgelegt, es darf so viel Glycerin eingesetzt werden wie nötig („quantum satis“).

Das BfR hatte 2025 untersucht, ob die Aufnahme von Glycerin über Slush-Ice-Getränke mit gesundheitlichen Risiken verbunden ist. Die Bewertung ergab, dass jüngere Kinder bei dem von der amtlichen Lebensmittelüberwachung damals gemessenen mittleren Glyceringehalt in Slush-Ice schon mit einer kleinen Portion Slush-Ice eine Glycerin-Menge aufnehmen können, bei der in der medizinischen Anwendung eine Wirkung auf den Hirndruck beobachtet wurde.

Im März 2026 hatte die Europäische Lebensmittelbehörde (EFSA) eine akute Referenzdosis (ARfD) für einen einmaligen Verzehr eines glycerinhaltigen Getränks abgeleitet. Sie gibt an, wie viel Glycerin ohne erkennbares Gesundheitsrisiko aufgenommen werden kann. Der von der EFSA ermittelte Wert von 125 Milligramm (mg) Glycerin pro Kilogramm (kg) Körpergewicht steht im Einklang mit der Risikobewertung des BfR.

In seiner Stellungnahme äussert sich das BfR dazu, ob die Schlussfolgerungen beider Bewertungen auch gültig sind, wenn Glycerin über feste Lebensmittel aufgenommen wird. Im Idealfall ist dies im Einzelfall zu beurteilen. Aus Sicht des BfR ist es aber unter Berücksichtigung einer Humanstudie von Nicolaiew et al. (1995) und in Abwesenheit von entsprechenden experimentellen Humandaten zu einer in Rede stehenden bestimmten Lebensmittelmatrix gerechtfertigt, davon auszugehen, dass Glycerin aus festen Lebensmitteln nicht langsamer aufgenommen wird als aus Slush-Eis-Getränken oder anderen Getränken. Damit ist von ähnlichen Wirkungen im Körper auszugehen.

Dementsprechend sind aus Sicht des BfR die von der EFSA im Rahmen der Bewertung einer Verwendung von Glycerin in Getränken abgeleitete akute Referenzdosis (ARfD; 125 mg/kg Körpergewicht) und die vom BfR im Rahmen der Bewertung einer Verwendung von Glycerin in Slush-Eis-Getränken zuvor identifizierte niedrigste therapeutisch wirksame Dosis (250 mg/kg Körpergewicht) prinzipiell auch für eine Bewertung der Verwendung von Glycerin in festen Lebensmitteln, einschließlich feinen Backwaren, anwendbar.

BfR – Bundesinstitut für Risikobewertung: Stellungnahme Nr. 049/2026

Siehe hierzu auch News vom 05. März 2025 und 02. Juli 2026