BLV: Änderung von Verordnungen zur Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren
Die Schweiz passt die rechtlichen Bestimmungen zur Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten an die neue Importkontrollgesetzgebung der EU an. Das Eidgenössische Departement des Innern EDI hat am 21. August 2023 die Vernehmlassung zu den entsprechenden Änderungen eröffnet.
Die Änderung der Verordnungen im Bereich der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten bezweckt insbesondere die Aufrechterhaltung der Äquivalenz mit dem EU-Recht in diesem Bereich. Zudem werden – analog dem EU-Recht – neue Einfuhrbedingungen für Nutztiere erlassen, welche mit bestimmten Arzneimitteln behandelt wurden und für aus solchen Tieren hergestellte Lebensmittel. Es wird die gesetzliche Grundlage für ein Informationssystem geschaffen, mit welchem die Gesuche für Gesundheitsbescheinigungen für die Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten nach Drittstaaten elektronisch eingereicht und bearbeitet werden können. Sodann haben Personen mit Wohnsitz im Ausland unter bestimmten Voraussetzungen künftig Möglichkeit, für ihren Hund, ihre Katze oder ihr Frettchen einen Schweizerischen Heimtierpass zu erhalten.
Die Vernehmlassungsfrist dauert vom 21. August bis am 21. November 2023.
BLV - Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (Laufende Vernehmlassungen)