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Kommission fordert Mitgliedstaaten auf, Vorschriften zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel vollständig umzusetzen

Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit der Übermittlung von Aufforderungsschreiben Vertragsverletzungsverfahren gegen 20 Mitgliedstaaten (Belgien, Bulgarien, Tschechien, Estland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Kroatien, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) einzuleiten, weil diese Länder es versäumt haben, die vollständige Umsetzung der Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (Richtlinie (EU) 2024/825) mitzuteilen.

Mit der Richtlinie werden die Verlässlichkeit und Transparenz von Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegeln verbessert. Die Richtlinie soll Unternehmen anregen, nachhaltiger zu handeln, und frühzeitige Obsoleszenz und «Grünfärberei» verhindern. Ausserdem soll sie sicherstellen, dass Verbraucher Zugang zu besseren Informationen über die Haltbarkeit und Reparierbarkeit eines Produkts sowie über ihre Rechte in Bezug auf die gesetzliche Garantie erhalten. 

Die Mitgliedstaaten mussten die Richtlinie bis zum 27. März 2026 in nationales Recht umsetzen. Bis dato haben 20 Mitgliedstaaten der Kommission die vollständige Umsetzung der Richtlinie nicht mitgeteilt. Die Kommission richtet daher Aufforderungsschreiben an die Mitgliedstaaten, die nun binnen zwei Monaten reagieren und der Kommission die vollständige Umsetzung in nationales Recht mitteilen müssen. Andernfalls kann die Kommission beschliessen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an die Länder zu richten.

Europäische Kommission - Pressemitteilung vom 28.05.2026

Eur-Lex - Der Zugang zum EU-Recht (Richtlinie (EU) 2024/825 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Februar 2024 zur Änderung der Richtlinien 2005/29/EG und 2011/83/EU hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen