Wegen Mogelpackung verurteilt
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums gegen einen Hersteller geklagt. Im Verfahren ging es um die Füllmenge bzw. den Luftgehalt von Verpackungen. Das Handelsgericht (HG) Wien bestätigte jetzt die Rechtsauffassung des VKI und beurteilte die Verpackung des Schüttelbeutels als irreführend.