Verbraucherschutz in der EU: nachhaltige Kaufentscheidungen ermöglichen und Greenwashing beenden
Die Kommission schlägt gemeinsame Kriterien gegen Grünfärberei und irreführende Umweltaussagen vor. Nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren muss der Vorschlag für eine «Green Claims»-Richtlinie nun vom Europäischen Parlament und vom Rat gebilligt werden.
Mit dem Vorschlag erhalten die Verbraucher größere Klarheit und mehr Sicherheit, dass etwas, das als umweltfreundlich verkauft wird, auch tatsächlich umweltfreundlich ist, und sie werden besser informiert, sodass sie fundiertere Entscheidungen für umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen treffen können. Auch für die Unternehmen wird dies Vorteile mit sich bringen, da klarer erkennbar sein wird, welche Unternehmen echte Anstrengungen zur Verbesserung der Umweltverträglichkeit ihrer Produkte unternehmen, sodass sie die Verbraucher für sich gewinnen und ihre Absätze steigern können und nicht mehr unlauterem Wettbewerb ausgesetzt sind. Auf diese Weise wird der Vorschlag dazu beitragen, gleiche Ausgangsbedingungen in Bezug auf Aussagen zur Umweltleistung von Produkten zu schaffen.
Der Vorschlag ergänzt den Vorschlag vom März 2022 zur «Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel», indem neben einem allgemeinen Verbot irreführender Werbung spezifischere Vorschriften für Umweltaussagen festgelegt werden.
Weitere Informationen:
Vorschlag für eine Richtlinie über neue Vorschriften zur Substantiierung von Umweltaussagen
Fragen und Antworten: Neue Kriterien zur Untermauerung von Umweltaussagen