Sauberes Trinkwasser: Zusätzliche EU-weite Schutzmaßnahmen gegen PFAS treten in Kraft
Seit vorgestern (12.1.2026) müssen die EU-Mitgliedstaaten die Gehalte von per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) im Trinkwasser systematisch überwachen, um neue, europaweite Grenzwerte einzuhalten. Das trägt unmittelbar dazu bei, das Recht auf sicheres Trinkwasser für die Menschen in Europa durchzusetzen, eines der Ziele der EU-Wasserresilienz-Strategie.
Die verstärkte Überwachung hatten die EU-Staaten und Europäisches Parlament im Rahmen der Neufassung der Trinkwasserrichtlinie 2020 beschlossen. Um eine einheitliche Überwachung in der gesamten EU zu unterstützen, hatte die Kommission 2024 technische Leitlinien veröffentlicht.
Die EU-Staaten müssen die Kommission über die Ergebnisse ihrer Überwachung unterrichten. Bei Überschreitung der Grenzwerte müssen die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, um den PFAS-Wert zu senken, um die öffentliche Gesundheit zu schützen und die Öffentlichkeit zu informieren. Konsequenzen könnten beispielsweise die Schließung kontaminierter Brunnen, das Hinzufügen von Behandlungsschritten zur Entfernung von PFAS oder die Einschränkung der Trinkwasserversorgung umfassen, und zwar solange die Überschreitung anhält.
Europäische Kommission - Vertretung in Deutschland
Weitere Informationen:
Vollständige Pressemitteilung vom 12. Januar
Website zur Wasserresilienzstrategie
Trinkwasserrichtlinie der EU