Landwirtschaft: Schweiz und EU schützen weitere regionale Spezialitäten
Der Gemischte Ausschuss des Agrarabkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) hat am 17. November 2022 in Brüssel zwei Beschlüsse zur Aktualisierung des Abkommens unterzeichnet. Darunter auch einen Beschluss, der den Schutz weiterer in der Schweiz geschützter Ursprungsbezeichnungen (GUB) und geografischer Angaben (GGA) auf die EU ausdehnt.
Mit dem Beschluss des Gemischten Ausschusses werden neu auch die Schweizer Bezeichnungen Appenzeller Mostbröckli (GGA), Appenzeller Siedwurst (GGA), Appenzeller Pantli (GGA), Berner Zungenwurst (GGA) und Cuchaule (GUB) in den Anhang 12 des Agrarabkommens aufgenommen. Damit werden diese Bezeichnungen ab dem 1. Januar 2023 auch in der EU gegen eine Nachahmung oder missbräuchliche Verwendung geschützt sein. Im Gegenzug schützt die Schweiz rund 60 neue EU-Bezeichnungen.
BLW - Bundesamt für Landwirtschaft (Medienmitteilung vom 17.11.2022)