Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit: Kaffee von heimischen Röstereien
Kaffee ist aus dem Alltag der Schweizer Bevölkerung nicht mehr wegzudenken. Geröstete Kaffeebohnen unterliegen dabei regelmässigen Qualitätskontrollen. Im Rahmen einer amtlichen Untersuchungskampagne wurden Ende 2025 vom Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit die für Röstkaffee in der Lebensmittelgesetzgebung festgelegt Qualitätskriterien überprüft.
Von insgesamt elf untersuchten, vorverpackten Röstkaffees aus neun Bündner und Glarner Röstereien wurden fünf aufgrund von Kennzeichnungsmängeln beanstandet. Bei einem Röstkaffee wurde auch ein zu hoher Wassergehalt festgestellt. Die gemessenen Methylcafestol-Werte entsprachen erfreulicherweise bei allen Proben den Angaben der Kennzeichnung. Auch die Resultate aller anderen Kriterien (verkohlte Bohnen, wasserlöslicher Extrakt, Koffein, Acrylamid OTA) erfüllten die lebensmittelrechtlichen Anforderungen an Röstkaffee.
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