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Life Sciences und
Facility Management

Irreführende Angaben zur Herkunft von Lebensmitteln. Welche Sanktionen gibt es?

Stellungnahme des Bundesrates vom 24.05.2023 zur Interpellation (23.3465) von NR Nicolet Jacques.

Eingereichter Text:

Immer wieder werden im Detailhandel, und ganz besonders bei den Grossverteilern, Lebensmittel in den Verkauf gebracht, bei denen die Angaben zum Produktionsland falsch sind oder ein anerkanntes Label missbraucht wird.

So verkaufte kürzlich ein Grossverteiler Kartoffeln aus Ägypten mit dem Label IP Suisse. Auch wenn es sich bei diesem Beispiel vielleicht um einen Irrtum handelt: Die Entschuldigung einer falschen Etikettierung, und somit eines Fehlers des Personals, wird häufig vorgebracht; meiner Ansicht nach handelt es sich aber oft sich um eine gängige Praxis.

Da von den Produzentinnen und Produzenten bis zu den Konsumentinnen und Konsumenten viele Personen geschädigt und irregeführt werden und Labels missbräuchlich verwendet werden, braucht es hier Sanktionen.

Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Welche Kontroll- und Sanktionssysteme gibt es, um diese Praktiken einzudämmen?

2. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Kontroll- und Sanktionsinstrumente ausreichen?

3. Wie könnten diese Praktiken eingedämmt werden?

4. Ist der Missbrauch eines Labels oder einer geschützten Ursprungsbezeichnung strafbar?

Curia Vista - Geschäftsdatenbank des Parlaments (Interpellation 23.3465)