Herstellung von Kunstfleisch verbieten
Antwort des Bundesrates vom 23.08.2023 auf die Motion (23.3726) von NR Page Pierre-André.
EingereichterText:
Der Bundesrat wird beauftragt, alle notwendigen gesetzlichen Massnahmen zu ergreifen, um die Herstellung von Kunstfleisch aus Stammzellen in der Schweiz zu verbieten. Darüber hinaus soll jeglicher Import solcher Produkte strengen Kontrollen der Lebensmittelsicherheit unterliegen und darf unsere eigene Produktion von echtem Fleisch nicht beeinträchtigen. Schliesslich soll der Bund rasch dafür sorgen, dass Konsumentinnen und Konsumenten mit gründlichen und glaubwürdigen Studien über die gesundheitlichen Folgen des Konsums von Kunstfleisch informiert werden.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Curia Vista - Die Geschäftsdatenbank des Parlaments (Geschäft 23.3726)
Zum Thema «kultiviertes Fleisch» siehe auch News vom 27. Juli 2023