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EU-Kommission lehnt gesundheitsbezogene Angabe für Bio-Lebensmittel ab

Verordnung (EU) 2023/1101 der Kommission vom 6. Juni 2023 verweigert die Zulassung einer gesundheitsbezogenen Angabe über Lebensmittel betreffend die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern

Hintergrund: Nachdem das Zyprische Internationale Institut für ökologische und öffentliche Gesundheit, Technische Universität Zypern, einen Antrag gemäss Art. 14 Abs. 1 lit. b der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die EFSA (European Food Safety Authority) ersucht, eine Stellungnahme zur wissenschaftlichen Begründung einer gesundheitsbezogenen Angabe in Bezug auf ökologische/biologische Lebensmittel, deren Zielpopulation gesunde Kinder im Alter von 3 bis 15 Jahren sind, und deren Beitrag zum Schutz von Körperzellen und -molekülen (Lipide und DNA) vor oxidativen Schäden abzugeben (Frage Nr. EFSA-Q-2021-00055). Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: «Ökologische/biologische Lebensmittel (niedrigere Pestizidrückstände als herkömmliche Lebensmittel) tragen zum Schutz von Körperzellen und -molekülen (Lipide und DNA) vor oxidativen Schäden bei.»

Diese gesundheitsbezogene Angabe wurde von der EU-Kommission abgelehnt.

www.foodcomplianceinternational.com

Eur-Lex der Zugang zum EU-Recht (VERORDNUNG (EU) 2023/1101 der Kommission vom 6. Juni 2023 über die Nichtzulassung einer gesundheitsbezogenen Angabe über Lebensmittel betreffend die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern)