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EU: Streichung bestimmter Aromastoffe

Via Verordnung (EU) 2022/1466 der Kommission vom 5. September 2022 werden bestimmte Aromastoffe aus Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 gestrichen.

Grund für die Streichung ist, dass diese Aromastoffe nur vorübergehend in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 aufgenommen wurden, denn die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) konnte zum Zeitpunkt der Aufnahme auf der Grundlage der verfügbaren Daten ein etwaiges Sicherheitsrisiko für die Gesundheit der Verbraucher nicht ausschliessen und hielt daher zusätzliche Daten für erforderlich, um ihre Bewertung abzuschliessen. Diese Stoffe wurden daher in die Unionsliste der Aromastoffe unter der Bedingung aufgenommen, dass die Sicherheitsdaten, welche die von der Behörde geäusserten Bedenken ausräumen, vor Ablauf der in Anhang I Teil A der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 festgelegten spezifischen Fristen vorgelegt werden. Die für das Inverkehrbringen der Aromastoffe verantwortlichen Unternehmer legten jedoch nicht die erforderlichen Daten vor und zogen ihre jeweiligen Anträge zurück (siehe Erwägungsgrund 4 der Verordnung (EU) 2022/1466).

Eur-Lex - Der Zugang zum EU-Recht (Verordnung (EU) 2022/1466 der Kommission vom 5. September 2022 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Streichung bestimmter Aromastoffe aus der Unionsliste)