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Life Sciences und
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Verwendung der Bezeichnung «Feta»

Dänemark hat gegen seine Verpflichtungen verstossen, dass es die Verwendung der Bezeichnung «Feta» für Käse, der zur Ausfuhr in Drittländer bestimmt ist, nicht unterbunden hat.

Die Bezeichnung «Feta» wurde im Jahr 2002 als geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.) eingetragen. Seitdem darf sie nur für Käse verwendet werden, der seinen Ursprung in einem bestimmten geografischen Gebiet in Griechenland hat und der einschlägigen Produktspezifikation entspricht. Im vorliegenden Vertragsverletzungsverfahren macht die Kommission, unterstützt durch Griechenland und Zypern, geltend, dass Dänemark gegen seine Verpflichtungen aus der Verordnung Nr. 1151/2012 verstoßen habe, indem es die Verwendung des Namens «Feta» für Käse, der in Dänemark erzeugt werde, aber zur Ausfuhr in Drittländer bestimmt sei, nicht vermieden oder beendet habe.

EuGH - Gerichtshof der Europäischen Union (pdf)

C-159/20 - Urteil

Siehe hierzu auch den Newsletter 2022/13 von Grube-Pitzer-Konnertz-Häussler