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Entwaldungsgesetz: Parlament beschliesst Aufschub und Vereinfachung

Das EU-Entwaldungsgesetz soll den Klimawandel und den Verlust biologischer Vielfalt bekämpfen und sicherstellen, dass in der EU verkaufte Produkte nicht aus abgeholzten Flächen stammen. Mit 405 Stimmen bei 242 Gegenstimmen und 8 Enthaltungen hat das Parlament am17.12.2025 gezielte Änderungen an der EU-Entwaldungsverordnung verabschiedet, die bereits informell mit den EU-Mitgliedstaaten am 4. Dezember 2025 vereinbart worden waren.

Alle Unternehmen haben ein weiteres Jahr Zeit, um die neuen EU-Vorschriften zur Verhinderung von Entwaldung umzusetzen. Grosse Marktteilnehmer und Händler müssen die Verordnung ab dem 30. Dezember 2026 umsetzen, kleine Marktteilnehmer – Privatpersonen und Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 10 Millionen Euro im Zusammenhang mit den betreffenden Produkten – ab dem 30. Juni 2027. Diese zusätzliche Zeit soll einen reibungslosen Übergang gewährleisten und Zeit für die Verbesserung des IT-Systems ermöglichen, das Betreiber, Händler und ihre Vertreter für elektronische Sorgfaltserklärungen nutzen.

Pressemitteilung Europäisches Parlament vom 17.12.2025