Eingabe löschen

Kopfbereich

Hauptnavigation

Life Sciences und
Facility Management

Die EU führt einen neuen Zusatzstoff ein: Haferlecithin E322a

Mit der Verordnung (EU) 2022/1023 der Kommission vom 28. Juni 2022 hat die EU einen neuen Zusatzstoff eingeführt: Haferlecithin E322a. Er ist anwendbar in der Lebensmittelkategorie 05.1 «Kakao- und Schokoladeprodukte im Sinne der Richtlinie 2000/36/EG» mit einer Höchstmenge 20 000 mg/kg.

Haferlecithin ist ein fraktioniertes Haferöl, das als Emulgator wirkt und die Herstellung von Kakao- und Schokoladeerzeugnissen erleichtert, indem es die Viskosität und die Fließgrenze von Schokoladeerzeugnissen verringert. Dadurch kann die geschmolzene Schokolade während der Verarbeitung leicht gepumpt werden. Darüber hinaus verhindert Haferlecithin, dass sich während der Lagerung an der Oberfläche der Erzeugnisse Fettreif, ein grauer Schleier, bildet.

Haferlecithin ist reich an polaren Lipiden, hauptsächlich Galactolipiden. Es wird aus Haferkörnern in Lebensmittelqualität gewonnen, die zur Gewinnung eines Rohlipidextraktes gesiebt und mit Ethanol bei erhöhter Temperatur extrahiert werden. Dieser Rohextrakt wird in einem mehrstufigen Verfahren verdampft und filtriert, wodurch rohes Haferöl gewonnen wird, das zur Erzeugung von Haferlecithin getrennt, verdampft und gefiltert wird. Im Extraktionsverfahren darf nur Ethanol als Extraktionslösungsmittel verwendet werden.

Eur-Lex - Der Zugang zum EU-Recht (Verordnung (EU) 2022/1023 der Kommission vom 28. Juni 2022)