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Life Sciences und
Facility Management

BMLEH: Staatliche Tierhaltungskennzeichnung

Verlängerte Übergangsfrist tritt in Kraft

Die Tierhaltungskennzeichnung unterscheidet fünf Haltungsformen: Stall, Stall+Platz, Frischluftstall, Auslauf/Weide und Bio. Sie gilt zunächst für frisches Schweinefleisch, das in Deutschland produziert wurde. Dies gilt sowohl für vorverpackte als auch für nicht vorverpackte Ware im Lebensmitteleinzelhandel, in den Fleischereifachgeschäften und im Online-Handel. Lebensmittel aus dem Ausland können freiwillig gekennzeichnet werden. Die Pflicht zur Verwendung der Tierhaltungskennzeichnung sollte ursprünglich zum 1. August 2025 greifen. Nun wird diese Frist bis zum 1. März 2026 verlängert. Eine freiwillige Kennzeichnung vor dem 1. März 2026 bleibt weiterhin möglich. Die Agrarministerkonferenz hatte eine Verlängerung der Übergangsfrist erbeten.

BMLEH - Pressemitteilung Nr. 64/2025