BLV: Zulassungsverfahren bei Pflanzenschutzmitteln wird effizienter
Die Pflanzenschutzmittelverordnung wurde überarbeitet. Die Revision optimiert das Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel und gleicht es weiter an das der EU an. Damit können Pflanzenschutzmittel künftig in einem vereinfachten Verfahren zugelassen werden, wenn sie bereits in einem Nachbarland bewilligt sind.
Die Anforderungen an Sicherheit und Wirksamkeit der Produkte bleiben auf dem gleichen Niveau bestehen. Der Bundesrat hat die totalrevidierte Verordnung am 20. August 2025 verabschiedet. Sie tritt am 1. Dezember 2025 in Kraft.
Die Totalrevision der Pflanzenschutzmittelverordnung (SR 916.161) setzt auch die Anliegen der Motion 21.4164 («Anerkennung der EU-Zulassungsentscheide für Pflanzenschutzmittel») von Nationalrat Philipp Matthias Bregy um.