Zulassungs- und Abschlussvoraussetzungen Weiterbildung
Die wichtigsten Informationen zur Zulassung, zur Anerkennung früherer Studienleistungen sowie zum Abschluss einer Weiterbildung finden Sie untenstehend.
Was müssen Sie für einen WBK mitbringen?
Für unsere Weiterbildungskurse (WBK) gelten in der Regel keine Aufnahmebedingungen. Ausnahme ist der Grundkurs Praxisausbildung.
Abschluss WBK
Die Kursbestätigung wird ausgestellt, wenn 100% der vorgeschriebenen Kontaktstunden absolviert sind. Handelt es sich um einen WBK mit mehr als 80 Kontaktstunden (10 Tage), müssen mindestens 85% der vorgeschriebenen Kontaktstunden besucht werden.
Was müssen Sie für einen CAS mitbringen?
Vorausgesetzt wird ein abgeschlossenes Studium in Sozialer Arbeit oder einer verwandten Disziplin an einer staatlich anerkannten Hochschule (bzw. deren Vorgängerinstitution). Zudem ist eine zweijährige relevante Berufserfahrung nach Abschluss der Ausbildung erforderlich. Für einzelne CAS gelten minimal abweichende Zulassungsvoraussetzungen, diese sind ersichtlich auf den Webseiten der entsprechenden CAS.
Äquivalenzverfahren
Sie können auch ohne akademische Ausbildung einsteigen – im Rahmen eines Äquivalenzverfahrens. Dazu braucht es eine gleichwertige Qualifikation. Sie besteht aus einer Kombination von schulischer Vorbildung, Berufsausbildung und Weiterbildung. Zudem besuchen Sie nach dem Start des CAS den «WBK Wissenschaftliches Arbeiten». Dieser Weiterbildungskurs wird als Online-Kurs angeboten und es stehen Ihnen insgesamt 6 Wochen zur Verfügung. Dieser Online-Weiterbildungskurs im Umfang von 23 Stunden ist nicht in den CAS-Kosten enthalten und wird separat mit CHF 250.- in Rechnung gestellt.
Abschluss CAS
Das Zertifikat (Certificate of Advanced Studies) wird erteilt, wenn mindestens 85% der vorgeschriebenen Kontaktstunden absolviert sind und die übrigen Leistungsnachweise gemäss der jeweiligen Studienordnung erfolgreich erbracht sind. Erfolgreiche Absolvent:innen erhalten 15 Punkte im europaweiten ECTS-Punktesystem.
Was müssen Sie für den DAS Supervision, Coaching, Mediation mitbringen?
Vorausgesetzt werden ein abgeschlossenes Studium an einer staatlich anerkannten Hochschule (bez. deren Vorgängerinstitution) sowie eine dreijährige Berufserfahrung nach Abschluss der Ausbildung. Dazu kommen 30 Stunden eigene Supervisions- und/oder Coaching-Erfahrung in den drei Jahren vor Beginn des DAS. Die Teilnehmenden üben während der Weiterbildung mindestens 30 Stunden Supervision, Coaching und/oder Mediation aus. Zudem absolvieren sie vor dem DAS ein persönliches und kostenpflichtiges Aufnahmegespräch mit den Studiengangleitenden.
Äquivalenzverfahren
Sie können auch ohne akademische Ausbildung einsteigen – im Rahmen eines Äquivalenzverfahrens. Dazu braucht es eine gleichwertige Qualifikation. Sie besteht aus einer Kombination von schulischer Vorbildung, Berufsausbildung und Weiterbildung. Zudem besuchen Sie nach dem Start des DAS den «WBK Wissenschaftliches Arbeiten». Dieser Weiterbildungskurs wird als Online-Kurs angeboten und es stehen Ihnen insgesamt 4 Wochen zur Verfügung. Dieser Online-Weiterbildungskurs im Umfang von 22 Stunden ist nicht in den CAS-Kosten enthalten und wird separat mit CHF 250.- in Rechnung gestellt.
Abschluss DAS
Das Diplom (Diploma of Advanced Studies) wird erteilt, wenn mindestens 85% der vorgeschriebenen Kontaktstunden absolviert und die übrigen Leistungsnachweise gemäss der Studienordnung erfolgreich erbracht sind. Erfolgreiche Absolvent:innen erhalten 30 Punkte im europaweiten ECTS-Punktesystem.
Was müssen Sie für einen MAS mitbringen?
Unsere CAS lassen sich alle zu einem Master of Advanced Studies (MAS) ausbauen. Die Voraussetzungen für einen MAS sind somit dieselben wie für einen CAS.
Äquivalenzverfahren
Für Teilnehmende ohne akademische Ausbildung, welche über ein Äquivalenzverfahren einsteigen, gilt jedoch eine Quotenregelung für das Mastermodul. Nähere Auskunft dazu erteilt die Administration Weiterbildung unter +41 58 934 86 36.
Welche früheren Studienleistungen anerkennen wir für unsere MAS?
Sie möchten sich einen CAS einer anderen Hochschule oder eines anderen Departements der ZHAW anrechnen lassen? Dafür zeigen wir uns offen und flexibel. Die individuelle Gestaltung der Weiterbildung erfolgt in Absprache mit den Studienleitenden.
Abschluss MAS
Das MAS-Diplom (Master of Advanced Studies) wird erteilt, wenn drei CAS (respektive ein DAS und ein CAS) sowie das Mastermodul erfolgreich absolviert sind. Für das Mastermodul erhalten erfolgreiche Absolvent:innen 15 weitere Punkte im europaweiten ECTS-Punktesystem.