Vorpraktikum
Für die Zulassung zum Bachelorstudium in Sozialer Arbeit an der ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ist der Nachweis von Arbeitswelterfahrung in einem Tätigkeitsfeld der Sozialen Arbeit in Form eines Vorpraktikums erforderlich.
Im Rahmen des Vorpraktikums erhalten Studieninteressierte einen ersten Einblick in ein Tätigkeitsfeld der Sozialen Arbeit, d.h. sie lernen den Auftrag der Organisation und deren Umsetzung im beruflichen Alltag kennen. So sollen Erfahrungen im direkten, regelmässigen Kontakt mit Adressat:innen Sozialer Arbeit und in der Zusammenarbeit im Team und/oder mit anderen Fachpersonen, Angehörigen etc. gemacht werden. Das Vorpraktikum bietet die Möglichkeit einer ersten (Selbst-)Überprüfung der Motivation und Eignung (z.B. in Bezug auf Belastbarkeit, Fähigkeit zum Aufbau und zur Gestaltung von Beziehungen sowie Reflexions- und Kooperationskompetenzen) für eine berufliche Tätigkeit im Feld der Sozialen Arbeit.
Bei einer bereichsspezifischen Vorbildung (Berufsmaturität Gesundheit/Soziales, Fachmaturität für das Berufsfeld Soziale Arbeit oder Diplom einer Höheren Fachschule im Bereich Soziale Arbeit) ist der Nachweis eines Vorpraktikums nicht erforderlich.
Kriterien/Rahmenbedingungen
Für die Anerkennung des Vorpraktikums müssen folgende Kriterien/Rahmenbedingungen erfüllt sein:
- Dauer: Insgesamt mindestens sechs Monate mit einem Anstellungsgrad von 100% und dem Nachweis von total mindestens 1’000 Arbeitsstunden. Bei geringerem Beschäftigungsgrad kann die Vorpraktikumsdauer entsprechend verlängert werden.
- Kumulierbarkeit der Anstellungen: Mindestens drei Monate (500 Arbeitsstunden) des Vorpraktikums müssen in der gleichen Organisation geleistet werden. Weitere Anstellungen/Tätigkeiten, die die Kriterien erfüllen, können entsprechend kumuliert werden.
- Es muss ein vollständiges Arbeitszeugnis mit Angaben zu Zeitraum, Stundeneinsatz, Pflichtenheft, Verhalten und Leistung vorliegen.
- Die Tätigkeit beinhaltet regelmässigen direkten Kontakt zu Adressat:innen der Sozialen Arbeit.
- Es besteht die Möglichkeit, einen Einblick in verschiedene Arbeitsansätze und Methoden der Sozialen Arbeit sowie in die strukturelle Einbettung der Organisation (z.B. Rahmenbedingungen) zu erhalten.
- Es können Zusammenarbeitserfahrungen (z.B. im Team, mit anderen Anspruchsgruppen wie involvierten Fachpersonen, mit Angehörigen oder mit weiteren Institutionen) gemacht werden.
- Die Arbeitswelterfahrung in einem Tätigkeitsfeld der Sozialen Arbeit wird maximal zehn Jahre nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses anerkannt.
Anerkannte Organisationen und Tätigkeitsfelder
Das Vorpraktikum muss in einer Organisation absolviert werden, die einem Feld der Sozialen Arbeit zugeordnet werden kann.
Mögliche Organisationen und Tätigkeitsfelder sind:
- Öffentliche und betriebliche Sozialdienste (z. B. Gemeinden, Spitäler, Firmen)
- Beratungsstellen für Kinder, Jugendliche, Familien, Erwachsene, Betagte und Menschen mit Behinderung
- Beschäftigungs- und Integrationsprogramme, Werkstätten für Menschen mit Beeinträchtigung
- Horte und Krippen
- Klassenassistenz
- Stationäre/teilstationäre Einrichtungen der Sozialen Arbeit für alle Altersstufen und Bewältigungsprobleme (z.B. Wohngruppen, betreutes Wohnen, Beobachtungsstationen, Tageskliniken in der Kinder- und Jugendpsychiatrie)
- Organisationen in der soziokulturellen Animation (z.B. Gemeinschafts-, Jugend-, und Freizeitzentren, offene Jugendarbeit, Jugendtreffpunkt, Gassenarbeit/Streetwork)
- Altersarbeit im Gemeinwesen (z. B. Beratungsstellen, Gemeinden, Kirchen)
- Organisationen im Asylwesen und im Migrationsbereich
- Bewährungshilfe und Strafvollzug
Arbeitseinsätze im Rahmen des Zivildienstes und Vorpraktika im Ausland werden anerkannt, sofern die Tätigkeit die vorher genannten Kriterien/Rahmenbedingungen erfüllt. Es muss ein vollständiges Arbeitszeugnis auf Deutsch, Englisch oder Französisch vorliegen, welches insbesondere Auskunft gibt über Zeitraum, Stundeneinsatz, Pflichtenheft, Leistungen und Verhalten.
Nicht anerkannte Tätigkeiten
- Tätigkeiten im pädagogischen Bereich (Vorbereiten und Halten von Lektionen, Lehrtätigkeit Kindergarten, Primarschule, Oberstufe, Mittelschule ohne weitere Aufgaben)
- Pflegerische Tätigkeiten (z.B. Pflege im Akutspital, Pflegeheim)
- Therapeutische Tätigkeiten (z.B. Gesprächstherapie, Körpertherapie, Physiotherapie)
- Einsätze in Jugendorganisationen mit Freizeitangeboten (z.B. Pfadi, CEVI, Jungwacht, Blauring)
- Administrative Tätigkeiten im Sozialbereich
- Private Betreuungstätigkeiten (z.B. als Au-pair)
Sie haben in einem ähnlichen Tätigkeitsfeld gearbeitet, aber sind nicht sicher, ob es die Kriterien und Rahmenbedingungen erfüllt? Senden Sie Ihre Arbeitszeugnisse oder Stellenbeschreibungen zur Überprüfung an zulassung.sozialearbeit@zhaw.ch.
Zuteilung des Studienplatzes
Die definitive Zuteilung eines Studienplatzes erfolgt erst nach bestandener Eignungsabklärung und Erfüllen des Vorpraktikums. Für den Studienbeginn im Frühlingssemester müssen die erforderlichen 1‘000 Vorpraktikumsstunden bis Ende Dezember, für das Herbstsemester bis Ende Juli geleistet werden. Für eine provisorische Reservation eines Studienplatzes auf ein bestimmtes Semester muss vorgängig ein Arbeitsvertrag eingereicht werden, aus dem ersichtlich ist, dass die angegebenen Fristen eingehalten werden. Sobald uns das Arbeitszeugnis mit allen erforderlichen Angaben nach Abschluss des Vorpraktikums eingereicht wird, erfolgt die definitive Studienplatzzuteilung.