Fokusthemen
Mit welchen Fragen beschäftigt sich das Institut für Delinquenz und Kriminalprävention?
Resozialisierung von Straffälligen
Die politischen und gesellschaftlichen Anforderungen an den Justizvollzug sind sehr hoch. Der Ruf nach harten Strafen und Tendenzen wie die «Null-Risiko-Gesellschaft» erschweren die soziale Integration von Straffälligen zunehmend. Für die Praxis der Sozialen Arbeit im Straf- und Massnahmenvollzug und in der Bewährungshilfe sind darum innovative Modelle gefragt.
Das Institut befasst sich mit strukturierten Interventionen zur Resozialisierung von Straffälligen auf der Fallebene, auf der Institutionsebene wie auch auf der Ebene des gesellschaftlichen und sozialen Umfeldes. Von Interesse sind interprofessionelle Kooperation, Schnittstellen- und Übergangsmanagement, die Arbeit mit Angehörigen sowie neue Konzepte wie Restorative Justice.
Abweichendes Verhalten und Prävention im Jugendalter
Den Übergang von der Schule ins Erwachsenen- und Berufsleben erfahren viele junge Menschen als eine fragile Phase. Im Zuge der Identitätsfindung werden nicht selten Grenzen überschritten; delinquentes Verhalten ist daher vor allem im Jugendalter verbreitet. Im Institut werden Verbreitung und Ursachen der Jugenddelinquenz untersucht.
Jugendbezogene Kriminal- beziehungsweise Gewaltprävention findet in klassischen Tätigkeitsfeldern der Sozialen Arbeit statt, unter anderem in der Jugend- und Schulsozialarbeit, aber auch in der Kooperation mit Behörden und Fachstellen. Weitere professionelle Kontexte sind Jugendanwaltschaft oder Sozialpädagogik in (Justiz-)Heimen sowie Durchgangs- und Beobachtungsstationen.
In den vergangenen Jahren ist das Phänomen des Jugendextremismus verstärkt in Erscheinung getreten. Wichtig bei Prävention und Umgang im Zusammenhang mit politischem und religiösem Extremismus in diesem Alter ist ein systemischer Ansatz. Dabei wird die Tatperson in ihren lebensweltlichen Bezügen wie Familie, Schule und Peers sowie im gesellschaftlichen Kontext gesehen.
Kriminalität im digitalen Raum
Cyberkriminalität betrifft einzelne Personen ebenso wie Organisationen oder ganze Staaten. Bei Cybercrime im engeren Sinn handelt es sich um Straftaten gegen das Internet, gegen informationstechnische Systeme oder deren Daten. Im weiteren Sinne versteht man unter Cybercrime auch Straftaten, die mit Informationstechnik begangen werden, die aber ebenso jenseits des Internets existieren, beispielsweise in Form von Betrug oder Beleidigung. Das Institut beschäftigt sich mit der Phänomenologie, den Ursachen, Folgen sowie Präventions- und Interventionsmassnahmen der Kriminalität im digitalen Raum.