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Zulassung zum Masterstudium

Um zum Masterstudium in Sozialer Arbeit zugelassen zu werden, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Zulassungsvoraussetzungen

Sie müssen einen Bachelorabschluss oder ein FH-Diplom in Sozialer Arbeit oder einer benachbarten Disziplin nachweisen. Zudem werden über 1500 Stunden Berufserfahrung im Bereich der Sozialen Arbeit verlangt. Bei Studienbeginn müssen Sie 800 Stunden vorweisen, die übrigen 700 Stunden sind bis zum Beginn des dritten Studiensemesters zu leisten.

Bitte beachten Sie, dass Sie mind. einen Monat für die Prüfungsvorbereitung einrechnen sollten.

Noch Fragen?

Sind Sie unsicher, wie die Zulassungsvoraussetzungen in Ihrem Fall aussehen? Fragen Sie bei uns nach.