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Dispensierungen

Sobald Sie zum Bachelorstudium in Sozialer Arbeit zugelassen sind, können Sie bereits erworbene Kompetenzen anrechnen lassen. Dafür ist ein Dispensationsantrag für das Basisstudium und/oder für das Hauptstudium erforderlich. Die Antragsfrist finden Sie auf dem jeweiligen Formular. Die Anerkennung anrechenbarer Kompetenzen erfolgt nach einer Einzelfallprüfung durch die Studiengangsleitung.

Für die Dispensierung vom Modul 12 / Praxismodul 1 konsultieren Sie das «Merkblatt Dispensation Praxismodule» und verwenden zur Einreichung das Formular «Antrag auf Dispensierung Praxismodul».

Studierende mit einem HF-Abschluss in Sozialpädagogik, Gemeindeanimation und Kindheitspädagogik konsultieren bitte das folgende Merkblatt: