WBK Erwachsenenschutz
Auf einen Blick
Abschluss:
Kursbestätigung Erwachsenenschutzrecht
Start:
auf Anfrage
Dauer:
8 Unterrichtstage (64 Kontaktstunden)
Kosten:
CHF 2'500.00
Durchführungsort:
ZHAW Soziale Arbeit, Campus Toni-Areal, Pfingstweidstrasse 96, 8005 Zürich (Auf Google Maps anzeigen)
Unterrichtssprache:
Deutsch
Unterrichtszeiten:
08.45 bis 16.45 Uhr
Ziele und Inhalt
Zielpublikum
Angesprochen sind Fachleute der Sozialen Arbeit sowie verwandter Disziplinen wie Psychologie, Pädagogik oder Recht mit Aufgaben im Erwachsenenschutz, die ihre Handlungskompetenz erweitern und vertiefen möchten.
Ziele
Die Teilnehmenden
- erlangen fundiertes Fachwissen und professionelle Handlungskompetenz im Erwachsenenschutzrecht
- reflektieren ihr bestehendes Wissen und sind in der Lage, das neu erworbene Wissen in ihrer Berufspraxis wirkungsvoll umzusetzen
- sensibilisieren sich im interdisziplinären Denken und kennen die Abläufe benachbarter Fach- und Arbeitsbereiche
- stärken durch das erworbene Wissen ihre berufliche Identität und ihre Motivation und festigen dadurch ihre Kompetenz im Arbeitsalltag.
Inhalt
Eigene Vorsorge: Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung
Der Selbstbestimmung der schutzbedürftigen Person kommt im neuen Erwachsenenschutzrecht eine grosse Bedeutung zu. Errichtung, Wirkungen und Widerruf des Vorsorgeauftrags und der Patientenverfügung werden diskutiert und ihre Bedeutung wird anhand ausgewählter Fallbeispiele erläutert.
Gesetzliche Vertretungsrechte
Als weitere Vorstufe zu den behördlichen Massnahmen regelt das neue Erwachsenenschutzrecht für urteilsunfähige Personen gesetzliche Vertretungsrechte. Dabei geht es um die Vertretung durch den Ehegatten, die eingetragene Partnerin oder den eingetragenen Partner im rechtsgeschäftlichen Bereich sowie bei medizinischen Massnahmen. Wissen zu vertretungsberechtigten Personen, zu Voraussetzung und Umfang der Vertretungsbefugnis sowie zur Rolle der KESB wird vermittelt.
Dozentin: Petra Kropf Giger
Beistandschaften im Erwachsenenschutz
Die vertiefte Auseinandersetzung mit den verschiedenen Arten von Beistandschaften und deren Kombinationsmöglichkeiten ermöglicht den Teilnehmenden, im Einzelfall individuell angepasste Massnahmen zu formulieren. Aufträge der Behörde und Kompetenzen der Mandatsführenden sowie die Anforderungen an Berichte und Anträge werden praxisnah erarbeitet. Spezialfragen in Zusammenhang mit dem Beginn und dem Ende der Mandatsführung werden diskutiert.
Dozierende: Yvo Biderbost, Annigna Sablonier
Vermögensverwaltung und Zusammenarbeit Behörde – Mandatsperson
Die Einkommens- und Vermögensverwaltung ist ein zentraler Aufgabenbereich der Mandatsführung. Die gesetzlichen Vorgaben zur Inventarisierung, zur Vermögensverwaltung und zu den zustimmungsbedürftigen Geschäften werden vermittelt. Die Umsetzung in der Praxis und Fragen der Zusammenarbeit zwischen der Behörde und der Mandatsperson werden diskutiert.
Dozent: Beat Reichlin
Fürsorgerische Unterbringung
Die fürsorgerische Unterbringung weist im Vergleich mit der altrechtlichen fürsorgerischen Freiheitsentziehung einen stark erweiterten Anwendungsbereich aus. Im Zentrum stehen daher die formellen und materiellen Voraussetzungen der fürsorgerischen Unterbringung und deren Überprüfung. Auch die geänderten Entlassungsmodalitäten sowie die ambulante Nachbetreuung werden betrachtet. Ferner werden die Besonderheiten bezüglich des Verfahrens zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit in Einrichtungen erläutert.
Dozent: Beat Reichlin
Erwachsenenschutz und Menschen mit Demenz
Mit der längeren Lebenserwartung wächst in den westlichen Industrienationen das Risiko, an einer Demenz zu erkranken. Für die Begleitung von demenzkranken Menschen im Rahmen einer Erwachsenenschutzmassnahme erhalten die Teilnehmenden einen Einblick in das Krankheitsbild, den Krankheitsverlauf und die vielfältigen Auswirkungen auf das Individuum sowie das soziale Umfeld.
Dozierende: Corinne Scheiber Fleury, Katharina Tobler, Marianne Härria
Praxistag
Die Teilnehmenden setzen sich in Gruppen anhand konkreter Fälle mit dem neuen System und häufig auftretenden Fragestellungen im Erwachsenenschutzrecht auseinander. Die Veranstaltung dient der Repetition und Festigung der Grundsätze des Erwachsenenschutzes.
Dozent: Beat Reichlin
Beratung und Kontakt
-
Studienleiterin
Sabina Berger
Lic. iur., Mediatorin
Telefon +41 58 934 89 14
sabina.berger@zhaw.ch -
Administration Weiterbildung
Telefon +41 58 934 86 36
weiterbildung.sozialearbeit@zhaw.ch
Veranstalter
Dozierende
- Yvo Biderbost
Dr. iur., Leiter Rechtsdienst KESB Zürich - Petra Kropf Giger
RA lic. iur., Adjunktin, KESB Stadt Zürich - Beat Reichlin
RA lic. iur., Dozent an der Hochschule Luzern, stv. Generalsekretär KOKES - Annigna Sablonier
Dipl. Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin FH, Berufsbeiständin, Abteilungsleiterin Gesetzlicher Betreuungsdienst, Winterthur - Corinne Scheiber Fleury, Pflegefachfrau HF, Psychologin MSc, Mitarbeiterin Gerontologische Beratungsstelle SiL
- Katharina Tobler, Dr. med., leitende Ärztin Pflegezentrum Entlisberg, stellvertretende Chefärztin Geriatrischer Dienst Zürich
Anmeldung
Zulassungskriterien
Für diesen Kurs gibt es keine Zulassungskriterien.
Anmeldeinformationen
Dieser Kurs ist integriertes Wahlpflichtmodul des CAS Kindes- und Erwachsenenschutzrecht.
Startdaten und Anmeldung
Start | Anmeldeschluss | Anmeldelink |
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auf Anfrage |