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Soziale Arbeit

Vorbereitung und Anmeldung

Gaststudierende sollten ihren Aufenthalt frühzeitig planen und sich mit der Heimathochschule absprechen, welche auch die Nominierung der Bewerberinnen und Bewerber an der ZHAW Soziale Arbeit übernimmt. Es wird empfohlen, sich frühzeitig um eine Unterkunft sowie um eine Kranken- und Unfallversicherung zu kümmern und gegebenenfalls abzuklären, wie die Einreisebedingungen sind.

Bedingungen

Ein Gastaufenthalt an der ZHAW Soziale Arbeit steht Studierenden von Partnerhochschulen sowie Studierenden anderer Universitäten und Fachhochschulen offen. Für Gaststudierende im Rahmen des Swiss-European Mobility Programme (SEMP) gelten erleichterte Aufnahmebedingungen. Zudem wird ein Stipendium ausbezahlt. Grundsätzlich ist ein Gastaufenthalt in einem beliebigen Semester möglich, wir empfehlen jedoch, dass sich Gaststudierende an ihrer Hochschule bereits Grundkenntnisse der Sozialen Arbeit angeeignet haben.

Vorbereitung des Gastaufenthalts

Es empfiehlt sich, den Studienaufenthalt in Zürich frühzeitig zu planen (ein Jahr im Voraus). Die Modulbeschreibungen für Bachelor- und Masterstudium geben Aufschluss über das Themen- und Kursangebot der ZHAW Soziale Arbeit. Die Bedingungen für einen Auslandsaufenthalt und die Anerkennung von Studienleistungen (Credits) werden von der Heimathochschule vorgegeben.

Nominierung

Die Nominierung für ein Gastsemester oder eine praktikumsbegleitende Supervision an der ZHAW wird von der Heimathochschule übernommen. Interessierte an einem Gastaufenthalt an der ZHAW Soziale Arbeit kontaktieren das International Office der Heimathochschule und informieren sich dort über den Bewerbungsprozess. Die Heimathochschule nimmt dann Kontakt mit dem International Office der ZHAW Soziale Arbeit auf.

Anmeldung und Fristen

Nominierte Bewerber:innen erhalten die Anmeldeunterlagen per E-Mail. Die Unterlagen müssen bis 31. März für das Herbstsemester und bis 30. September für das Frühlingssemester bei der ZHAW eingegangen sein. Die Bewerber:innen werden per E-Mail über ihre Aufnahme informiert.

Vor der Abreise

Es ist Sache der Gaststudierenden, sich im Vorfeld ihres Aufenthalts um eine Unterkunft und die notwendigen Versicherungen zu kümmern sowie die Einreisebedingungen einzuhalten.