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UNO-­Behinderten­rechts­konvention in Zürich nur lückenhaft umgesetzt

Die Rechte für Behinderte werden an vielen Orten im Kanton Zürich nur ungenügend eingehalten. Dies zeigt eine ZHAW-Studie im Auftrag der Behindertenkonferenz Kanton Zürich, welche sich an der UNO-Behindertenrechtskonvention orientiert.

Bezüglich der Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention bestehen im Kanton Zürich noch etliche Lücken. Trotz einigen Anstrengungen und guten Beispielen werden die Rechte für Menschen mit Behinderung an vielen Orten nur ungenügend eingehalten. Dies zeigt eine ZHAW-Studie, welche von der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich initiiert und vom Kantonalen Sozialamt finanziert wurde. Im Auftrag der Behindertenkonferenz Kanton Zürich (BKZ) gingen ZHAW-Forschende der Frage nach, wie im Kanton Zürich der Handlungsbedarf aus der Sicht der UNO-Behindertenrechtskonvention ist. «So braucht es beispielsweise dringend Massnahmen zur barrierefreien Kommunikation für Menschen mit Seh- und Hörbehinderung», so ZHAW-Forscherin Sylvie Johner-Kobi vom Departement Soziale Arbeit. Und für eine selbstbestimmte Lebensführung ist eine Systemveränderung der Finanzierung notwendig. Dafür und für viele weitere Massnahmen sind beim Kanton noch keine statistischen Daten und kein Monitoring zu Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung vorhanden.

Verwaltungsstelle und Massnahmenplan gefordert

«Dem Kanton Zürich fehlen zudem ein verbindlicher und überprüfbarer Plan sowie organisatorische Vorkehrungen zur Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention und zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung», so Tarek Naguib von der School of Management and Law der ZHAW. Basierend auf den Studienergebnissen empfehlen die ZHAW-Forschenden deshalb, dass eine kantonale Stelle zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention gegründet wird. Auch wird ein Entwicklungs- und Massnahmenplan zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung gefordert. Zudem soll die barrierefreie Zugänglichkeit zu Informationen der kantonalen Verwaltung und ihrer Angebote systematisch verbessert werden.

Seit 2014 gilt UNO-Behindertenrechtskonvention

Die UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK) ist international Anfang Mai 2008 und für die Schweiz am 15. Mai 2014 in Kraft getreten. Die BRK möchte die soziale Benachteiligung von Menschen mit Behinderung verhindern sowie die Teilhabe am bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben auf Grundlage der Chancengleichheit fördern. Alle Behörden sind durch ihre verfassungsmässige Zuständigkeit gemäss Art. 1 und 4 der BRK verpflichtet, die Menschenrechte und Grundfreiheiten für Menschen mit Behinderung zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten.