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Nicht alle Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen stellen ein Gesuch für einen Solidaritätsbeitrag

Die Anzahl der Gesuche für einen Solidaritätsbeitrag von Opfern fürsorgerischer Zwangsmassnahmen liegt bislang unter den Erwartungen. Hintergründe dazu liefert eine Studie der ZHAW.

Die vom Bundesrat eingesetzte Unabhängige Expertenkommission (UEK) zur wissenschaftlichen Aufarbeitung der administrativen Versorgungen vor 1981 und ein Forschungsteam der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Departement Soziale Arbeit weisen auf verschiedene Herausforderungen und Schwierigkeiten hin, die mit der Einreichung eines Gesuchs für einen Solidaritätsbeitrag verbunden sind und ein solches individuell erschweren oder auch ganz verunmöglichen können. Diese Erkenntnisse stützen sich auf biografische Interviews, die mit Betroffenen von administrativen Versorgungen und von Heimplatzierungen geführt worden sind.