Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung und/oder chronischen Krankheiten
Studierende, Studieninteressierte und Weiterbildungsteilnehmende mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten haben allenfalls einen rechtlichen Anspruch auf Nachteilsausgleich, um chancengleiches Studieren zu ermöglichen.
Was ist ein Nachteilsausgleich (NTA)?
Der Nachteilsausgleich ermöglicht eine unterschiedliche Behandlung, die zur Gleichstellung mit Personen ohne Behinderung oder chronischen Krankheiten führt. Ein Nachteilsausgleich kann z.B. gewährt werden bei:
- Mobilitäts-, Körper oder Sinnesbehinderungen
- Chronischen Erkrankungen (z.B. Darmerkrankungen, Tumorerkrankungen etc.)
- Psychische Erkrankungen (z.B. Depressionen, bipolare Störungen etc.)
- Teilleistungsstörungen (z.B. Dyslexie, Dyskalkulie etc.)
- Neurodivergenzen (z.B. AD(H)S, Autismus-Spektrum, Legasthenie etc.)
Die Aufzählung ist nicht abschliessend. Die Massnahmen werden gemeinsam mit den Studierenden, der Beratungsstelle NTA und den Departementen festgelegt. Der Nachteilsausgleich darf nicht zu Lernzielanpassungen oder Bevorteilung führen. Die Massnahmen müssen zudem im Verhältnis zur Diagnose stehen und an den Departementen umsetzbar sein.
Bei Fragen oder Unsicherheiten zum Nachteilsausgleich wenden Sie sich an barrierefrei@zhaw.ch. Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich finden Sie auch im Reglement zum Nachteilsausgleich.
Wie komme ich zu einem Nachteilsausgleich?
1. Online-Gesuch einreichen
Füllen Sie auf dieser Seite unten das Online-Gesuch zuhanden der Beratungsstelle NTA aus und reichen es fristgerecht ein. Das Online-Gesuch ist unverbindlich und begründet noch keinen Anspruch auf die Gewährung oder Umsetzung der Massnahmen. Diese werden nach der Prüfung durch die BSNTA gemeinsam mit Ihnen festgelegt.
Ihr Online-Gesuch muss ein klares Begehren inklusive Begründung enthalten. Zusätzlich ist ein Nachweis Ihrer Behinderung oder chronischen Krankheit (einer Fachperson oder einer Fachstelle) einzureichen, welcher darlegt, inwiefern Ihre Behinderung oder chronische Krankheit im Studium zu Nachteilen führt. Bitte senden Sie uns zudem die Kopie eines zuvor bezogenen Nachteilsausgleiches, sofern vorhanden.
Eine Beratung wird empfohlen, ist aber optional. Sollten Sie bereits über einen Nachteilsausgleich verfügen (aus früheren Semestern/anderen Studiengängen/anderen Hochschulen), so können Sie bei der Anmeldung auch die Option «ohne Beratung» anwählen. Sie und die Beratungsstelle BSNTA haben bei Bedarf jederzeit die Möglichkeit, doch eine Beratung einzuleiten.
2. Prüfung und Beratung durch Beratungsstelle NTA
Ihr Online-Gesuch und die Nachweise werden geprüft. Falls Sie eine Beratung wünschen, erhalten Sie eine Einladung zum Gespräch. Die nachteilsausgleichenden Massnahmen werden in Zusammenarbeit mit Ihnen und dem Departement bestimmt und schriftlich festgehalten.
3. Einreichung beim Departement
Nach der Prüfung ihres Gesuchs und der eingereichten Nachweise, einem allfälligen Gespräch und ihrer Rückbestätigung der Massnahmen reicht die Beratungsstelle NTA Ihren Antrag mit einer Empfehlung beim zuständigen Departement ein.
4. Entscheid und Information
Das Departement, in der Regel die Studiengangleitung, entscheidet über die Massnahmen und informiert Sie schriftlich. Im Falle einer Modifikation oder Ablehnung erhalten Sie eine Vorinformation und haben drei Optionen:
- Sie können die Vermittlung der Beratungsstelle NTA in Anspruch nehmen, um mit dem Departement eine einvernehmliche Lösung zu finden. Die Beratungsstelle NTA kann darauf einen überarbeiteten Antrag einreichen. Sollte auch dem überarbeiteten Antrag nicht entsprochen werden, erhalten Sie vom Departement eine Verfügung mit Rechtsmittelbelehrung.
- Sie können dem Departement mitteilen, dass Sie mit der angekündigten Modifikation respektive der Ablehnung gemäss Vorinformation einverstanden sind. Dann werden letztere Massnahmen ohne weitere Mitteilung umgesetzt.
- Sie können dem Departement mitteilen, dass Sie am eingereichten Antrag festhalten wollen. Dann entscheidet das Departement in der Form einer Verfügung mit Rechtsmittelbelehrung.
Das Reglement Nachteilsausgleich regelt die Rechte und Pflichten, Abläufe und Zuständigkeiten. Die BSNTA empfiehlt Ihnen, das Reglement zu sichten, bevor Sie ein Online-Gesuch einreichen. Das Reglement finden Sie hier.
Fristen
Bitte beachten Sie, dass die Prüfung Ihres Online-Gesuchs, die Beratung mit Ihnen und die Rücksprache mit den Departementen Zeit benötigt. Füllen Sie das Online-Gesuch daher so früh wie möglich und fristgerecht aus, damit genügend Zeit für die Prüfung, Beratung und Erstellung des Antrags für das Departement bleibt.
Die verbindlichen Fristen der Departemente finden Sie im Intranet der jeweiligen Departemente und nachfolgend.
Verbindliche Departementsfristen:
Online-Gesuchsformular
Bitte füllen Sie das untenstehende Online-Gesuchsformular aus, damit ein Nachteilsausgleich geprüft werden kann.