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Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung und/oder chronischen Krankheiten

Studierende, Studieninteressierte und Weiterbildungsteilnehmende mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten haben allenfalls einen rechtlichen Anspruch auf Nachteilsausgleich, um chancengleiches Studieren zu ermöglichen.

Was ist ein Nachteilsausgleich (NTA)?

Der Nachteilsausgleich ermöglicht eine unterschiedliche Behandlung, die zur Gleichstellung mit Personen ohne Behinderung oder chronischen Krankheiten führt. Ein Nachteilsausgleich kann z.B. gewährt werden bei:

Die Aufzählung ist nicht abschliessend. Die Massnahmen werden gemeinsam mit den Studierenden, der Beratungsstelle NTA und den Departementen festgelegt. Der Nachteilsausgleich darf nicht zu Lernzielanpassungen oder Bevorteilung führen. Die Massnahmen müssen zudem im Verhältnis zur Diagnose stehen und an den Departementen umsetzbar sein.

Bei Fragen oder Unsicherheiten zum Nachteilsausgleich wenden Sie sich an barrierefrei@zhaw.ch. Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich finden Sie auch im Reglement zum Nachteilsausgleich.

Wie komme ich zu einem Nachteilsausgleich?

1. Online-Gesuch einreichen

Füllen Sie auf dieser Seite unten das Online-Gesuch zuhanden der Beratungsstelle NTA aus und reichen es fristgerecht ein. Das Online-Gesuch ist unverbindlich und begründet noch keinen Anspruch auf die Gewährung oder Umsetzung der Massnahmen. Diese werden nach der Prüfung durch die BSNTA gemeinsam mit Ihnen festgelegt.

Ihr Online-Gesuch muss ein klares Begehren inklusive Begründung enthalten. Zusätzlich ist ein Nachweis Ihrer Behinderung oder chronischen Krankheit (einer Fachperson oder einer Fachstelle) einzureichen, welcher darlegt, inwiefern Ihre Behinderung oder chronische Krankheit im Studium zu Nachteilen führt. Bitte senden Sie uns zudem die Kopie eines zuvor bezogenen Nachteilsausgleiches, sofern vorhanden.

Eine Beratung wird empfohlen, ist aber optional. Sollten Sie bereits über einen Nachteilsausgleich verfügen (aus früheren Semestern/anderen Studiengängen/anderen Hochschulen), so können Sie bei der Anmeldung auch die Option «ohne Beratung» anwählen. Sie und die Beratungsstelle BSNTA haben bei Bedarf jederzeit die Möglichkeit, doch eine Beratung einzuleiten.

2. Prüfung und Beratung durch Beratungsstelle NTA

Ihr Online-Gesuch und die Nachweise werden geprüft. Falls Sie eine Beratung wünschen, erhalten Sie eine Einladung zum Gespräch. Die nachteilsausgleichenden Massnahmen werden in Zusammenarbeit mit Ihnen und dem Departement bestimmt und schriftlich festgehalten.

3. Einreichung beim Departement

Nach der Prüfung ihres Gesuchs und der eingereichten Nachweise, einem allfälligen Gespräch und ihrer Rückbestätigung der Massnahmen reicht die Beratungsstelle NTA Ihren Antrag mit einer Empfehlung beim zuständigen Departement ein.

4. Entscheid und Information

Das Departement, in der Regel die Studiengangleitung, entscheidet über die Massnahmen und informiert Sie schriftlich. Im Falle einer Modifikation oder Ablehnung erhalten Sie eine Vorinformation und haben drei Optionen:

  1. Sie können die Vermittlung der Beratungsstelle NTA in Anspruch nehmen, um mit dem Departement eine einvernehmliche Lösung zu finden. Die Beratungsstelle NTA kann darauf einen überarbeiteten Antrag einreichen. Sollte auch dem überarbeiteten Antrag nicht entsprochen werden, erhalten Sie vom Departement eine Verfügung mit Rechtsmittelbelehrung.
  2. Sie können dem Departement mitteilen, dass Sie mit der angekündigten Modifikation respektive der Ablehnung gemäss Vorinformation einverstanden sind. Dann werden letztere Massnahmen ohne weitere Mitteilung umgesetzt.
  3. Sie können dem Departement mitteilen, dass Sie am eingereichten Antrag festhalten wollen. Dann entscheidet das Departement in der Form einer Verfügung mit Rechtsmittelbelehrung.

Das Reglement Nachteilsausgleich regelt die Rechte und Pflichten, Abläufe und Zuständigkeiten. Die BSNTA empfiehlt Ihnen, das Reglement zu sichten, bevor Sie ein Online-Gesuch einreichen. Das Reglement finden Sie hier

Fristen

Bitte beachten Sie, dass die Prüfung Ihres Online-Gesuchs, die Beratung mit Ihnen und die Rücksprache mit den Departementen Zeit benötigt. Füllen Sie das Online-Gesuch daher so früh wie möglich und fristgerecht aus, damit genügend Zeit für die Prüfung, Beratung und Erstellung des Antrags für das Departement bleibt.

Die verbindlichen Fristen der Departemente finden Sie im Intranet der jeweiligen Departemente und nachfolgend.

Online-Gesuchsformular

Bitte füllen Sie das untenstehende Online-Gesuchsformular aus, damit ein Nachteilsausgleich geprüft werden kann.

Persönliche Angaben

Immatrikulation

Sind Sie noch nicht an der ZHAW immatrikuliert und möchten ein Gesuch auf Nachteilsausgleich für das Aufnahmeverfahren stellen:*
Sind Sie bereits an der ZHAW immatrikuliert und möchten ein Gesuch auf Nachteilsausgleich während des Studiums stellen:*
Sie absolvieren Ihr Studium in:
Ich wünsche eine Beratung durch die BSNTA, die mich bezüglich möglicher Massnahmen bei der Gesuchstellung eines Nachteilsausgleiches begleitet:*

Bitte beschreiben Sie uns Ihre gesundheitliche Situation und die behinderungsbedingten Nachteile auf studienrelevante Aktivitäten und Leistungsnachweise. Haben Sie noch keine Studienerfahrung, so können Sie auf Ihre Erfahrungen in der Schule und im Alltag zurückgreifen:

Bitte beschreiben Sie uns möglichst detailliert, welche Massnahmen aus Ihrer Sicht erforderlich sind, um die behinderungsbedingten Nachteile auszugleichen. Es geht uns um Ihre Einschätzung und Erfahrung. In der Beratung werden die Massnahmen gemeinsam präzisiert und auf ihre Machbarkeit geprüft.

Das Gesuch gilt:*
Das Gesuch betrifft (falls Ihnen bereits bekannt: bitte ankreuzen, Mehrfachnennung möglich):*
Massnahme betrifft (falls Ihnen bereits bekannt: bitte ankreuzen)*

Bescheinigung der Behinderung

Um einen Nachteilsausgleich bewilligen zu können, braucht es eine Bescheinigung Ihrer Behinderung. Im Reglement ist aufgeführt, welche Bescheinigungen akzeptiert werden und was diese beinhalten sollten. Bitte senden Sie die Bescheinigung möglichst zeitgleich mit Ihrer Anmeldung direkt an: barrierefrei@zhaw.ch

Sollte noch keine Bescheinigung vorliegen, seien Sie bitte darum bemüht, eine solche so rasch wie möglich nachzureichen.

Hatten Sie bereits früher einmal einen Nachteilsausgleich erhalten? Dann senden Sie bitte auch diesen an: barrierefrei@zhaw.ch

Datenschutz und Vertraulichkeit

Ich nehme zur Kenntnis, dass die ZHAW grundsätzlich über die ZHAW-E-Mail-Adresse (sofern vorhanden) korrespondiert.

Datenschutz

Wir bearbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen des Gesetzes über die Information und den Datenschutz des Kantons Zürich (LS ZH 170.4; nachfolgend «IDG») sowie gegebenenfalls der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung 2016/679; nachfolgend «DSGVO»), jeweils soweit die entsprechenden Regelungen anwendbar sind.

Die ZHAW ist verantwortlich für die Datenbearbeitung. Ihre Daten werden nur zum vorstehend umschriebenen Zweck bearbeitet.

Ihre Daten verbleiben bei der ZHAW. Sie werden auf unseren Servern in der Schweiz gespeichert, mit aller Sorgfalt aufbewahrt und vor Zugriffen Dritter geschützt. Ihre Daten werden streng vertraulich behandelt.

Bitte beachten Sie, dass Ihnen je nach anwendbarer Rechtsgrundlage unterschiedliche Rechte zustehen:

Sofern das IDG anwendbar ist, haben Sie das Recht auf Zugang zu Ihren eigenen Personendaten, auf Berichtigung oder Vernichtung unrichtiger Personendaten, auf Unterlassung des widerrechtlichen Bearbeitens Ihrer Daten, auf Beseitigung der Folgen des widerrechtlichen Bearbeitens, auf Feststellung der Widerrechtlichkeit der Bearbeitung und auf Sperrung.

Sofern die DSGVO anwendbar ist, haben Sie das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Ihre Rechte ausüben möchten. Die Kontaktdaten sind unten aufgeführt. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO).

Für weitere Informationen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte an:

ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Gertrudstrasse 15
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E-Mail: datenschutz@zhaw.ch