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Gesundheit

Häufige Fragen (FAQ)

Häufige Fragen zum Bachelorstudium am Departement Gesundheit.

  1. Wie viele Studienplätze gibt es pro Jahr in den BSc-Studiengängen am Departement Gesundheit?
    Studiengang Ergotherapie: maximal 120 Plätze
    Studiengang Gesundheitsförderung und Prävention: 66 Plätze
    Studiengang Hebamme: 90 Plätze
    Studiengang Pflege: unbeschränkt, kein Numerus clausus (Grundstudium und Studium für diplomierte Pflegende)
    Studiengang Physiotherapie: 156 Plätze
  2. Muss der zur Zulassung notwendige Schulabschluss bereits vor dem Aufnahmeverfahren erfolgt sein?
    Nein.
    Eine Kopie des Studienberechtigungsausweis (Maturitätszeugnis etc.) muss bis spätestens am 31. Juli vor Studienbeginn eingereicht werden.
  3. Sind Bewerber:innen mit einem IMS F-Abschluss (Rudolf Steiner Schulen) zum Aufnahmeverfahren bzw. zum Studium am Departement Gesundheit zugelassen?
    Nein. Mit einem IMS F-Abschluss ist man seit 2026 nicht mehr zum Aufnahmeverfahren bzw. zum Studium am Departement Gesundheit zugelassen.
  4. Sind ausländische Bewerber:innen mit ihrem Reifezeugnis zum Aufnahmeverfahren bzw. zum Studium am Departement Gesundheit zugelassen?
    Falls Sie eine ausländische Studienberechtigung im Ausland oder in der Schweiz erworben haben (z. B. Abitur oder International Baccalaureate), reichen Sie für die Prüfung der Gleichwertigkeit die von Services Studierende angeforderten Unterlagen ein. Die Prüfung der Gleichwertigkeit richtet sich nach den Vorgaben von swissuniversities und erfolgt nach der Anmeldung. Für weitere Fragen wenden Sie sich an Services Studierende.
  5. Welche Englischkenntnisse müssen für ein Studium am Departement Gesundheit mitgebracht werden?
    Für den Studienstart wird empfohlen, dass Studierende über gute Englischkenntnisse auf dem Niveau B2–C1 des Europäischen Referenzrahmens (GER) verfügen. Ebenso wird empfohlen, dass Studierende in der Lage sind, englischsprachige wissenschaftliche Texte (Abstracts, Reports, Studien) zu lesen und englischsprachigem Unterricht folgen zu können.
  6. Müssen die zur Zulassung notwendigen Zusatzmodule vor dem Aufnahmeverfahren nachgewiesen werden?
    Nein. Die Zusatzmodule können vor oder nach dem Aufnahmeverfahren absolviert werden. Die Arbeitszeugnisse Ihrer Arbeitswelterfahrung müssen bis spätestens 31. August vor Studienbeginn bei Services Studierende eingereicht werden.
  7. Wo können die Zusatzmodule stattfinden?
    Sie finden die studiengangspezifischen Angaben auf unserer Website:
    Studiengang Ergotherapie
    Studiengang Gesundheitsförderung und Prävention
    Studiengang Hebamme
    Studiengang Pflege
    Studiengang Physiotherapie
  8. Ist am Departement Gesundheit eine Liste mit möglichen Institutionen erhältlich, an welchen die für die Zulassung notwendigen Zusatzmodule absolviert werden können?
    Nein.
    Für den Studiengang Ergotherapie bieten einige Institutionen Schnuppertage an, um einen Einblick in die Arbeitswelt der Ergotherapie zu erhalten. Eine Liste der Institutionen finden Sie hier.
  9. Können die zur Zulassung notwendigen Zusatzmodule im Ausland absolviert werden?
    Dies muss für den jeweiligen Studiengang vorgängig abgeklärt werden.
  10. Welche Gültigkeitsdauer haben die für die Zulassung notwendigen Zusatzmodule?
    Die für die Zulassung notwendigen Zusatzmodule dürfen zum Zeitpunkt des Studienbeginns nicht mehr als 5 Jahre zurückliegen. Ansonsten gelten diese als verjährt. Über Ausnahmefälle entscheidet die Studiengangleitung. Fähigkeitsausweise verjähren nicht.
  11. Kann man im selben Jahr gleichzeitig an mehreren Aufnahmeverfahrenam Departement Gesundheit teilnehmen?
    Ja.
    Die Gebühren werden je Aufnahmeverfahren und Studiengang separat verrechnet.
  12. Ist eine Wiederholung des Aufnahmeverfahren möglich?
    Eine einmalige Wiederholung des Aufnahmeverfahrens ab dem nächsten Jahr ist möglich.
  13. Kann eine definitive Zusage zum Studium auf das Folgejahr übertragen werden?
    Eine definitive Zusage berechtigt Sie ausschliesslich zum Studienstart im gleichen Jahr des Aufnahmeverfahrens.
  14. Wie oft findet das Aufnahmeverfahren statt?
    Studiengang Ergotherapie: einmal jährlich
    Studiengang Gesundheitsförderung und Prävention: einmal jährlich im April, falls die Anmeldezahl die verfügbaren Studienplätze überschreitet. 
    Studiengang Hebamme: einmal jährlich, voraussichtlich im März/April
    Studiengang Pflege: laufend zwischen September und April (Grundstudium)
    Studiengang Pflege für diplomierte Pflegende: laufend zwischen September und April
    Studiengang Physiotherapie: einmal jährlich, voraussichtlich im März/April
  15. Wie lange dauert das Aufnahmeverfahren?
    Studiengang Ergotherapie
    Mündliche und/oder schriftliche Aufgabenstellungen. Dauer ca. eine Stunde. 

    Studiengang Gesundheitsförderung und Prävention
    Ein rund 30-minütiges Interview, falls die Anmeldezahlen die Anzahl der Studienplätze überschreiten.

    Studiengang Hebamme
    Rund eine Stunde, bestehend aus einem mündlichen Teil

    Studiengang Pflege (Grundstudium)
    Teilnahme an einer Informationsveranstaltung. Je nach Vorbildung Abklärung der persönlichen Eignung. Optional kann ein Online-Studiums-Beratungsgespräch in Anspruch genommen werden. 

    Studiengang Pflege für diplomierte Pflegende
    Teilnahme an einer Informationsveranstaltung und einem Online-Studiums-Beratungsgespräch von einer halben Stunde 

    Studiengang Physiotherapie
    Rund eine Stunde, bestehend aus einem Interview- und einem Praxisteil
  16. Gibt es Informationen zu Inhalt des Aufnahmeverfahrens?
    Sie finden die studiengangspezifischen Angaben auf unserer Website:
    Studiengang Ergotherapie
    Studiengang Gesundheitsförderung und Prävention
    Studiengang Hebamme
    Studiengang Pflege
    Studiengang Physiotherapie
  17. Wie lange dauert das Studium am Departement Gesundheit?
    Das Regelstudium dauert 3 Jahre. Des Weiteren gibt es in allen Bachelor-Studiengängen Zusatzmodule. Die studiengangspezifischen Angaben dazu finden Sie auf unserer Website:
    Studiengang Ergotherapie
    Studiengang Gesundheitsförderung und Prävention 
    Studiengang Hebamme
    Studiengang Pflege 
    Studiengang Pflege für diplomierte Pflegende
    Studiengang Physiotherapie
  18. Wie gross ist der Anteil der Praktika während des Studiums?
    Studiengang Ergotherapie:
    Im 4. Semester absolvieren Sie das Praktikum 1 und 2 und im 5. Semester das Praktikum 3. Die Praktika dauern zwischen 10-12 Wochen.

    Studiengang Gesundheitsförderung und Prävention:
    2-wöchige Praxisfelderkundung im 1. Semester sowie Praktikum von mind. 21 bis max. 47 Wochen (je nach Beschäftigungsgrad) im 4. bis 5. Semester (Vollzeit), resp. 7. bis 8. Semester (Teilzeit)

    Studiengang Hebamme:
    Anteil der Praktika während des Studiums: insgesamt 80 Wochen, die sich auf 1x12 und 2x14 Wochen im Grundstudium aufteilen (60 ECTS) und 40 Wochen im obligatorischen Zusatzmodul C

    Studiengang Pflege (Grundstudium):
    Sie absolvieren 3 Praktika mit einer Dauer von insgesamt 44 Wochen (Praktikum 1: 12 Wochen, Praktikum 2: 16 Wochen, Praktikum 3: 16 Wochen).

    Studiengang Pflege für diplomierte Pflegende:
    Sie absolvieren 3 Praxismodule (von insgesamt 30 Credits), dieses finden am regulären Arbeitsort der dipl. Pflegestudierenden statt.

    Studiengang Physiotherapie:
    Anteil der Praktika während des Studiums: Insgesamt 74 Wochen, die sich auf 2x 16 Wochen im 4./5. Semester aufteilen (46 ECTS) und 3x 14 Wochen im obligatorischen Zusatzmodul C.
     
  19. Sind während des Studiums Austauschsemester in der Schweiz oder im Ausland möglich?
    Prinzipiell lassen bolognakonforme Ausbildungen mit modularem Aufbau Austauschsemester zu. Die studiengangspezifischen Regelungen können Sie bei den Studiengangleitungen anfragen.
  20. Was kostet das Studium?
    Sie finden die studiengangspezifischen Angaben auf unserer Website:
    Studiengang Ergotherapie
    Studiengang Gesundheitsförderung und Prävention
    Studiengang Hebamme
    Studiengang Pflege
    Studiengang Pflege für diplomierte Pflegende
    Studiengang Physiotherapie
  21. Wird man während des Studiums für die Praktika entlöhnt?
    Ja, allerdings gibt es keine einheitlichen Löhne in den Praktika während des Studiums. Der Lohn für die Studierenden während der Praktika im Verlaufe des Studiums kann stark variieren.
    Im Studiengang Ergotherapie gibt es einzelne Praktika, die mit keiner Entlöhnung verbunden sind. 
  22. Werden bereits erworbene ECTS-Punkte aus einem anderen Studium angerechnet?
    Dies wird durch die Studiengangleitung individuell geprüft. Ein Dispensationsgesuch zur Anrechnung von bereits erworbenen Kompetenzen kann erst nach der definitiven Zusage eines Studienplatzes eingereicht werden.
  23. Gibt es eine Altersgrenze für Studierende am Departement Gesundheit?
    Nein.
    Bitte beachten/bedenken Sie, dass die Berufe im Gesundheitswesen - mit Ausnahme im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention - grossen physischen und psychischen Einsatz fordern.
  24. Gibt es an der ZHAW Wohnmöglichkeiten für Studierende?
    Informationen darüber finden Sie auf der Homepage www.swowi.org.
  25. Ist ein Teilzeitstudium möglich?
    Ergotherapie: Ja
    Gesundheitsförderung und Prävention: Ja
    Pflege: auf Nachfrage möglich
    Physiotherapie: Für Profisportler sowie für Personen mit Betreuungsaufgaben oder einer Krankheit können, mit Nachweis, die ersten zwei Semester auf zwei Jahre verteilt werden. Dies entspricht etwa einem Pensum von 50%. Ab dem 3. Semester gilt das Regelstudium.
    Hebammen: Für Mütter bieten wir an, das erste Studienjahr auf zwei Jahre verteilt zu studieren. Dabei müssen pro Woche zwei bis drei Studientage eingerechnet werden. Das Praktikum im zweiten Studiensemester kann dann in der Regel im 80%-Modus absolviert werden. Es besteht jedoch keine Garantie für den Teilzeitmodus im Praktikum. Zudem müssen im Praktikum alle Schichten übernommen werden.
  26. Habe ich Anspruch auf einen Nachteilsausgleich? 
    Ja. Melden Sie Ihren Anspruch bereits bei der Anmeldung an und informieren Sie sich unter folgendem Link: www.zhaw.ch/de/studium/waehrend-des-studiums/beratung/studieren-mit-behinderung-oder-chronischer-krankheit