Eingabe löschen
Zum Inhalt

Hauptnavigation

Gesundheit

Servicenavigation

Zulassung und Termine Bachelor Hebamme

Porträt von Karin Brendel und Gabriele Hasenberg

«Hebammen begleiten den Start ins Leben. Das Studium bereitet Sie optimal auf die Aufgaben und die Verantwortung als Hebamme vor. Eine Profession mit Tradition und Innovationskraft erwartet Sie.»

Gabriele Hasenberg und Dr. Karin Brendel, Co-Leiterinnen Bachelorstudiengang Hebamme

Zulassung, Aufnahmeverfahren, Gebühren und Termine zum Bachelorstudium Hebamme auf einen Blick.

Zulassungsbedingungen

Studieninteressierte Personen werden zum Studium zugelassen, wenn sie die Zulassungsvoraussetzungen des Bundesrechts und des kantonalen Rechts erfüllen.

Zusätzlich zur Berufsmaturität, Fachmaturität oder gymnasialer Maturität muss eine mindestens einjährige Arbeitswelterfahrung in einem dem Fachbereich verwandten Beruf nachgewiesen werden. Dies beinhaltet für den Bachelorstudiengang Hebamme Zusatzmodule von insgesamt 12 Monaten, die vor (Zusatzmodul A = 2 Monate) und im Anschluss (Zusatzmodul C = 10 Monate) an das Regelstudium stattfinden.

Detaillierte Informationen zu den Zusatzmodulen finden Sie auf dem Merkblatt Allgemeine Informationen zu den Zusatzmodulen Bachelorstudiengang Hebamme. (PDF 68 kB)

Absolvierte Ausbildung

Nachweis Arbeitswelterfahrung
Zusatzmodul A

Fachmaturität Gesundheit
Fachmaturität Gesundheit-Naturwissenschaften

Zusatzmodul A – erfüllt

Andere Fachmaturität

Zusatzmodul A – muss nachgewiesen werden

Berufsmaturität +
eidg. Fähigkeitszeugnis im Gesundheitswesen

Zusatzmodul A – zur Übersicht (PDF 85 kB)

Berufsmaturität +
anderes eidg. Fähigkeitszeugnis

Zusatzmodul A – muss nachgewiesen werden

SRK-Diplome / HF-Abschluss im Bereich Gesundheit

Zusatzmodul A – zur Übersicht (PDF 85 kB)

HF-Abschluss (oder anderer Tertiär-B-Abschluss) in den übrigen Bereichen

Zusatzmodul A – muss nachgewiesen werden

Gymnasiale Maturität

Zusatzmodul A – muss nachgewiesen werden

Berufslehren ohne Maturität erfüllen nicht die schulische Zulassung. In diesem Fall muss vorgängig eine Maturität oder Berufsmaturität absolviert werden. Informationen dazu erhalten Sie von der Berufsschule in Ihrer Umgebung oder bei einer Berufsberatung.

Bitte beachten Sie zudem, dass der Nachweis/die Nachweise der Arbeitswelterfahrung zum Zeitpunkt des Studienbeginns nicht mehr als 5 Jahre zurückliegen darf/dürfen. Ansonsten gilt/gelten diese als verjährt. Über Ausnahmefälle entscheidet die Studiengangleitung. Fähigkeitszeugnisse verjähren nicht.

Porträtbild von Isabel Widmer

«Hebammenwissenschaft fasziniert mich durch ihre Vielfalt. Forschung, Lehre und Praxis eröffnen uns Chancen, den Beruf weiterzuentwickeln – für gesunde Familien, starke Hebammen und eine nachhaltige Zukunft.»

Isabel Widmer ist Dozentin im Bachelorstudiengang Hebamme und schreibt gerade ihre Doktorarbeit im PhD-Programm «Care and Rehabilitation Sciences» über die Arbeitssituation und -zufriedenheit von Hebammen in geburtshilflichen Institutionen der Schweiz.

Deutsch- und Englischkenntnisse

Beim Eintritt ins Studium benötigen die Studierenden gute Deutsch- und Englischkenntnisse. Deutsch als Muttersprache, respektive Deutschkenntnisse auf Niveau C1 für nicht deutschsprachige Bewerber:innen, werden vorausgesetzt sowie Englischkenntnisse auf Level B2-C1 europäischer Referenzrahmen (GER). Dies entspricht einem sehr gut abgeschlossenen First-Certificate (Bewertung A) oder einem Certificate of Advanced English (Bewertung C).

Es wird erwartet, dass Studierende deutsch- und englischsprachige wissenschaftliche Texte (Abstracts, Reports, Case Studies) lesen sowie deutsch- und englischsprachigem Unterricht folgen können.

Erfüllen Studierende die oben aufgeführten Grundanforderungen nicht, so empfehlen wir den Besuch eines Sprachkurses vor dem Studium (Deutsch) und/oder parallel dazu (Englisch).

Impfungen

Sie interessieren sich für einen Beruf im Gesundheitswesen. In der Regel sind Mitarbeitende des Gesundheitswesens gegen bestimmte Krankheiten geimpft (falls nicht bereits eine natürliche Immunität besteht).

Am Departement Gesundheit der ZHAW sind zur Zulassung zum Bachelorstudiengang Hebamme bestimmte Impfungen erforderlich. Studierende, die nicht geimpft sind, kann kein Studienabschluss garantiert werden, da die Praxisinstitutionen für die Praktika ausschliesslich Studierende mit den empfohlenen Schutzimpfungen akzeptieren.

Porträt von Sophie Stieger

«Die Geburt ist ein grosses Ereignis, und es erfüllt mich, junge Familien dabei zu begleiten. Mich beeindruckt auch die Kraft des weiblichen Körpers, was der alles schafft. Mit dem Bachelorstudium und den begleitenden Praktika bin ich gut auf meinen Berufsalltag vorbereitet worden.»

Sophie Stieger leitet ein Team von Hebammen im Spital Männedorf. Sie hat das Gymnasium gemacht und 2018 den Bachelor of Science Hebamme abgeschlossen.

Aufnahmeverfahren

Der Bachelorstudiengang Hebamme hat eine Zulassungsbeschränkung von jährlich 90 Studienplätzen. 

Persönliche Eignungsabklärung

Die Eignungsabklärung ist unterschiedlich je nachdem, ob eine spezifische Vorbildung im Gesundheitswesen vorhanden ist oder nicht.

Selektionsverfahren für die Studienplatzvergabe

Zur Vergabe der begrenzten Studienplätze wird voraussichtlich im März/April 2027 das Selektionsverfahren durchgeführt. Dieses Verfahren besteht aus einem mündlichen Teil und dauert insgesamt ca. eine Stunde. Der bisherige schriftliche 1. Teil (Studierfähigkeitstest) wird es 2027 nicht mehr geben.

Aufgrund der im Selektionsverfahren erzielten Ergebnisse entscheidet die Studiengangleitung über die definitive Zulassung der Kandidatinnen und Kandidaten zum Studium. Bei Nichtbestehen des Selektionsverfahrens kann dieses einmal wiederholt werden.

Nachteilsausgleich: Sollten Sie sich bedingt durch eine Beeinträchtigung oder chronische Krankheit einen Nachteilsausgleich für das Selektionsverfahren benötigen, nehmen Sie bis zum Anmeldeschluss für das Aufnahmeverfahren Kontakt mit der Fachstelle Hindernisfreies Studieren und Arbeiten der ZHAW auf. Bitte melden Sie sich für einen Nachteilsausgleich über die Website Anmeldung für ein Gesuch auf Nachteilsausgleich an. Änderungen vorbehalten.

Immatrikulation

Nach erfolgreichem Aufnahmeverfahren erhalten Sie Ende April/anfangs Mai per E-Mail die Zusage für Ihren Studienplatz. Weitere Informationen und Aufträge zur Immatrikulation folgen in der zweiten Maihälfte ebenfalls per E-Mail.

Mein BSc in Hebamme – Rückblick und Ausblick

Gebühren / Kosten / Entlöhnung

Beschreibung Häufigkeit Kosten
Gebühr für Einschreibung zum Aufnahmeverfahren [1] einmalig CHF 100.–
Gebühr für die Einschreibung in die Bachelor- und Masterstudiengänge [2] einmalig CHF 100.–
Studiengebühr für das Bachelor- und Masterstudium [3] pro Semester CHF 720.–
Semesterpauschale für beurlaubte Studierende [4] pro Semester CHF 300.–
Zusätzliche Studiengebühr für alle Studierenden ohne Schweizer Wohnsitz [5] pro Semester CHF 500.–
Mitgliederbeitrag Akademischer Sportverband Zürich (ASVZ) pro Semester CHF 35.–
Mitgliederbeitrag Verein Alias – Studierende der ZHAW pro Semester CHF 25.–

[1] Gebühr gemäss § 2 Verordnung über die Studiengebühren
[2] Wer sich nach einem erfolgreich absolvierten Aufnahmeverfahren auf den nächstmöglichen Termin für den Studiengang einschreibt, zahlt keine Gebühr für die Einschreibung.
[3] Gemäss §4 Verordnung über die Studiengebühren
[4] Beurlaubte Studierende sind gemäss § 25 Abs. 5 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der ZHAW von der Studiengebühr befreit. Sie bezahlen für E-Mail-Account, Campuscard, Benützung Bibliothek und allg. Administration eine Semesterpauschale von CHF 300.– gemäss Reglement Gebühren und Kostenbeiträge. Diese Semesterpauschale wird auch bei Studierenden erhoben, die in den Bachelorstudiengängen des Departements Gesundheit das Zusatzmodul C besuchen, sowie bei Studierenden mit verzögertem Abschluss.
[5] Studierende aus dem Ausland, die keinen Schweizer Pass besitzen und welche für das Studium in die Schweiz kommen, besitzen gemäss Schweizer Recht keinen zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz (Art. 23 ZGB). Sie bezahlen während der gesamten Studiendauer ergänzend zur ordentlichen Studiengebühr die zusätzliche Studiengebühr von CHF 500.– (unabhängig davon, ob der zivilrechtliche Wohnsitz nach Studienbeginn in die Schweiz verlegt wird). Ein zivilrechtlicher Wohnsitz besteht nicht, wenn die Aufenthaltsbewilligung zum Zweck des Studiums/Ausbildung ausgestellt wurde.

Zusätzliche Kosten

Beschreibung Häufigkeit Kosten
Selektionsverfahren einmalig CHF 200.-
Lehrmittel (Skills für Hebammen, Bd. 1-4) einmalig CHF 180.-
Kopien von Lehrmitteln einmalig ca. CHF 70.-
Registrierung Diplomurkunde beim Schweizerischen Roten Kreuz einmalig CHF 130.-

Lohn Praktika

Der Lohn während den Praktika richtet sich nach kantonalen Vorgaben und liegt im Ermessen der einzelnen Betriebe. Er beträgt in der Regel zwischen CHF 1'000/Monat (1. Studienjahr) und CHF 1'900/Monat (Zusatzmodul C). Über die gesamte Studiendauer beträgt der kumulierte Lohn circa CHF 30'000. (Lohnempfehlungen gemäss Branchenverband OdA G ZH).

Notebook

Für das Studium benötigen Sie ein persönliches Notebook. Dieses ist selbst zu finanzieren.

Porträtbild von Melissa Wolfsberger

«Am Studium schätze ich besonders die enge Verbindung von Theorie und Praxis. Zahlreiche Praktika sowie Skillstage, in denen wir in kleinen Gruppen mit einer dozierenden Person praktische Hebammentätigkeiten an Modellen üben, bereiten uns optimal auf den Beruf vor.»

Melissa Wolfsberger studiert gerade im Bachelorstudiengang Hebamme an der ZHAW.

Termine

Studienjahr 2027/2028

Studienjahr 2026/27