Zulassung und Termine Bachelor Gesundheitsförderung und Prävention

«Ich bin überzeugt, dass unsere Gesellschaft von ganzheitlicher Gesundheitsförderung und situationsadäquater Prävention profitiert. Ich möchte unsere Studierenden befähigen, forschungsbasiert, praxisorientiert und interprofessionell die vielseitigen Herausforderungen in der Gesundheitsförderung und Prävention wirkungsvoll zu bewältigen.»
Karin Nordström, Leiterin Bachelorstudiengang Gesundheitsförderung und Prävention
Alle administrativen Informationen für ein Bachelorstudium in Gesundheitsförderung und Prävention auf einen Blick.
Zulassungsbedingungen
Studienanwärter:innen werden zum Studium zugelassen, wenn sie die Zulassungsvoraussetzungen des Bundesrechts und des kantonalen Rechts erfüllen.
Zusätzlich zu Berufsmaturität, Fachmaturität, FH-Abschluss oder gymnasialer Maturität muss eine einjährige Arbeitswelterfahrung nachgewiesen werden, davon 8 Monate in einem dem Fachbereich verwandten Beruf. Dies beinhaltet für den Bachelorstudiengang Gesundheitsförderung und Prävention Zusatzmodule von insgesamt 12 Monaten, die vor (Zusatzmodul A – mindestens 2 Monate), während (Zusatzmodul B) oder im Anschluss (Zusatzmodul C) an das Regelstudium stattfinden.
Detaillierte Informationen zu den Zusatzmodulen finden Sie auf dem Merkblatt Informationen Zusatzmodule BSc Gesundheitsförderung und Prävention. (PDF 153 kB)
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Absolvierte Ausbildung |
Nachweis Arbeitswelterfahrung |
|---|---|
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Fachmaturität Gesundheit |
Zusatzmodule A/B/C – erfüllt |
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Berufsmaturität + |
Zusatzmodule A/B/C – erfüllt |
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Andere Fachmaturität |
Zusatzmodul A – 2 Monate im erweiterten Gesundheitsbereich müssen nachgewiesen werden Zusatzmodule B/C – angerechnet wird das Praktikum innerhalb der Fachmaturität als 4 Monate an die übrige Arbeitswelt – 6 Monate im erweiterten Gesundheitsbereich müssen nachgewiesen werden |
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Berufsmaturität + |
Zusatzmodul A – 2 Monate im erweiterten Gesundheitsbereich müssen nachgewiesen werden Zusatzmodule B/C – angerechnet wird die Berufslehre als 4 Monate an die übrige Arbeitswelt – 6 Monate im erweiterten Gesundheitsbereich müssen nachgewiesen werden |
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SRK-Diplome / HF-Abschluss im Bereich Gesundheit |
Zusatzmodule A/B/C – erfüllt |
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HF-Abschluss (oder anderer Tertiär-B-Abschluss) in den übrigen Bereichen |
Zusatzmodule A – 2 Monate im erweiterten Gesundheitsbereich müssen nachgewiesen werden Zusatzmodule B/C – angerechnet wird der HF-Abschluss als 4 Monate in der übrigen Arbeitswelt – 6 Monate im erweiterten Gesundheitsbereich müssen nachgewiesen werden |
|
Gymnasiale Maturität |
Zusatzmodule A – 2 Monate im erweiterten Gesundheitsbereich müssen nachgewiesen werden Zusatzmodule B/C – 6 Monate im erweiterten Gesundheitsbereich sowie weitere 4 Monate wahlweise im erweiterten Gesundheitsbereich oder in der übrigen Arbeitswelt müssen nachgewiesen werden |
Berufslehren ohne Maturität erfüllen die schulische Zulassung nicht. In diesem Fall muss vorgängig eine Maturität / Berufsmaturität absolviert werden (Informationen erhalten Sie von der Berufsschule in Ihrer Umgebung oder bei einer Berufsberatung).
Beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass der Nachweis/die Nachweise der Arbeitswelterfahrung zum Zeitpunkt des Studienbeginns nicht mehr als 5 Jahre zurückliegen darf/dürfen. Ansonsten gilt/gelten diese als verjährt - über Ausnahmefälle entscheidet die Studiengangleitung. Fähigkeitszeugnisse verjähren nicht.
Bachelorstudium mit ausländischem Diplom
Falls Sie eine ausländische Studienberechtigung im Ausland oder in der Schweiz erworben haben (z. B. Abitur oder International Baccalaureate), reichen Sie für die Prüfung der Gleichwertigkeit die von Services Studierende angeforderten Unterlagen ein. Die Prüfung der Gleichwertigkeit richtet sich nach der Richtlinie zur Zulassungsprüfung zum Bachelorstudium und erfolgt nach der Anmeldung.
Deutsch- und Englischkenntnisse
Beim Eintritt ins Studium benötigen die Studierenden gute Deutsch- und Englischkenntnisse. Deutsch als Muttersprache resp. Deutschkenntnisse auf Niveau C1 für nicht deutschsprachige Bewerber:innen werden vorausgesetzt. Englischkenntnisse auf Level B2-C1 europäischer Referenzrahmen (GER). Dies entspricht einem sehr gut abgeschlossenen First-Certificate (Bewertung A) oder einem Certificate of Advanced English (Bewertung C).
Es wird erwartet, dass Studierende deutsch- und englischsprachige wissenschaftliche Texte (Abstracts, Reports, Case Studies) lesen sowie deutsch- und englischsprachigem Unterricht folgen können.
Erfüllen Studierende die oben aufgeführten Grundanforderungen nicht, so empfehlen wir den Besuch eines Sprachkurses vor dem Studium (Deutsch) und/oder parallel dazu (Englisch).
Anmeldung BSc Gesundheitsförderung und Prävention
Im Anmeldeportal können Sie sich online für den Bachelor in Gesundheitsförderung und Prävention anmelden. Sie werden dabei durch den Anmelde-, Zulassungs- und Immatrikulationsprozess begleitet.

«Ich möchte, dass Jugendliche sich wohl fühlen und Verantwortung übernehmen für sich und ihre Umwelt. Es berührt mich sehr, die strahlenden Gesichter der Jugendlichen nach einer Durchführung eines Workshops zu sehen.»
Annina Brühwiler, Projektleiterin GORILLA Workshops Schtifti Foundation
Filmclip über den Berufsalltag von Annina Brühwiler auf Youtube
Aufnahmeverfahren
1Abklärung der persönlichen Eignung, falls keine spezifische Vorbildung im Gesundheitswesen vorhanden ist.
2Bei einer Anmeldezahl, welche die verfügbaren Studienplätze überschreitet, wird ein Selektionsverfahren durchgeführt.
Persönliche Eignungsabklärung
Die Eignungsabklärung ist unterschiedlich je nachdem, ob eine spezifische Vorbildung im Gesundheitswesen vorhanden ist oder nicht.
- Kandidatinnen und Kandidaten mit spezifischer Vorbildung im Gesundheitswesen: Die persönliche Eignung für das Berufsfeld wird bei Kandidatinnen und Kandidaten mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis im Gesundheitsbereich und einer Berufsmaturität oder mit einer Fachmaturität Gesundheit nicht abgeklärt, sondern als gegeben vorausgesetzt. Sie sind direkt für das Selektionsverfahren für die Studienplatzvergabe zugelassen (siehe unten).
- Kandidatinnen und Kandidaten ohne spezifische Vorbildung im Gesundheitswesen: Das Departement Gesundheit ist verpflichtet, die persönliche Eignung der Kandidatinnen und Kandidaten ohne spezifische Vorbildung für das Berufsfeld abzuklären. Sie werden im Online-Anmeldeprozess dazu aufgefordert, einen schriftlichen Eignungstest auszufüllen. Die Bearbeitung dieser Aufgabenstellung wird voraussichtlich ca. 10-15 Min. in Anspruch nehmen. Danach sind Sie für das Selektionsverfahren für die Studienplatzvergabe zugelassen.
Selektionsverfahren für die Studienplatzvergabe
Bei einer Anmeldezahl, welche die verfügbaren Studienplätze überschreitet, wird voraussichtlich im April 2027 ein Selektionsverfahren durchgeführt. Dieses Verfahren besteht aus einem ca. 30-minütigen Interview. Der bisherige schriftliche 1. Teil (Studierfähigkeitstest) wird es 2027 nicht mehr geben. Sollte die Anmeldezahl die verfügbaren Studienplätze nicht überschreiten, wird es kein Selektionsverfahren geben. Die Information erfolgt Mitte April.
- Genauere Angaben zum Selektionsverfahren werden mit der Öffnung des Anmeldefensters auf der Website publiziert.
- Die Kosten für das Selektionsverfahren belaufen sich auf CHF 200.-.
Aufgrund der im Selektionsverfahren erzielten Ergebnisse entscheidet die Studiengangleitung über die definitive Zulassung der Kandidatinnen und Kandidaten zum Studium. Bei Nichtbestehen des Selektionsverfahrens kann dieses einmal wiederholt werden.
Nachteilsausgleich: Sollten Sie sich bedingt durch eine Beeinträchtigung oder chronische Krankheit einen Nachteilsausgleich für das Selektionsverfahren benötigen, nehmen Sie bis zum Anmeldeschluss für das Aufnahmeverfahren Kontakt mit der Fachstelle Hindernisfreies Studieren und Arbeiten der ZHAW auf. Bitte melden Sie sich für einen Nachteilsausgleich über die Website Anmeldung für ein Gesuch auf Nachteilsausgleich an. Änderungen vorbehalten.
Immatrikulation
Ende April/anfangs Mai erhalten Sie per E-Mail die Zusage für Ihren Studienplatz. Weitere Informationen und Aufträge zur Immatrikulation folgen in der zweiten Maihälfte ebenfalls per E-Mail.
Mein BSc in Gesundheitsförderung und Prävention – Rückblick und Ausblick
Gebühren / Kosten / Entlöhnung
| Beschreibung | Häufigkeit | Kosten |
|---|---|---|
| Gebühr für Einschreibung zum Aufnahmeverfahren [1] | einmalig | CHF 100.– |
| Gebühr für die Einschreibung in die Bachelor- und Masterstudiengänge [2] | einmalig | CHF 100.– |
| Studiengebühr für das Bachelor- und Masterstudium [3] | pro Semester | CHF 720.– |
| Semesterpauschale für beurlaubte Studierende [4] | pro Semester | CHF 300.– |
| Zusätzliche Studiengebühr für alle Studierenden ohne Schweizer Wohnsitz [5] | pro Semester | CHF 500.– |
| Mitgliederbeitrag Akademischer Sportverband Zürich (ASVZ) | pro Semester | CHF 35.– |
| Mitgliederbeitrag Verein Alias – Studierende der ZHAW | pro Semester | CHF 25.– |
[1] Gebühr gemäss § 2 Verordnung über die Studiengebühren
[2] Wer sich nach einem erfolgreich absolvierten Aufnahmeverfahren auf den nächstmöglichen Termin für den Studiengang einschreibt, zahlt keine Gebühr für die Einschreibung.
[3] Gemäss §4 Verordnung über die Studiengebühren
[4] Beurlaubte Studierende sind gemäss § 25 Abs. 5 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der ZHAW von der Studiengebühr befreit. Sie bezahlen für E-Mail-Account, Campuscard, Benützung Bibliothek und allg. Administration eine Semesterpauschale von CHF 300.– gemäss Reglement Gebühren und Kostenbeiträge. Diese Semesterpauschale wird auch bei Studierenden erhoben, die in den Bachelorstudiengängen des Departements Gesundheit das Zusatzmodul C besuchen, sowie bei Studierenden mit verzögertem Abschluss.
[5] Studierende aus dem Ausland, die keinen Schweizer Pass besitzen und welche für das Studium in die Schweiz kommen, besitzen gemäss Schweizer Recht keinen zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz (Art. 23 ZGB). Sie bezahlen während der gesamten Studiendauer ergänzend zur ordentlichen Studiengebühr die zusätzliche Studiengebühr von CHF 500.– (unabhängig davon, ob der zivilrechtliche Wohnsitz nach Studienbeginn in die Schweiz verlegt wird). Ein zivilrechtlicher Wohnsitz besteht nicht, wenn die Aufenthaltsbewilligung zum Zweck des Studiums/Ausbildung ausgestellt wurde.
Zusätzliche Kosten
| Beschreibung | Häufigkeit | Kosten |
|---|---|---|
| Selektionsverfahren | einmalig | CHF 200.– |
| Registrierung Diplomurkunde beim Schweizerischen Roten Kreuz | einmalig | CHF 130.– |
Lohn Praktika
Der Lohn während dem Praktikum liegt im Ermessen der einzelnen Betriebe und orientiert sich an den Vorgaben der jeweiligen Kantone. Er beträgt in der Regel +/- 1'500.-/Mt. bei 100% Anstellung (Lohnempfehlungen des Branchenverbands OdA G ZH).
Notebook
Für das Studium benötigst du ein persönliches Notebook. Dieses ist selbst zu finanzieren.

«Mein Arbeitsalltag ist ein bunter Mix aus Bürotätigkeit und Kontakt, Austausch und Zusammenarbeit mit Lehrpersonen.»
Vanessa Wettstein, Absolventin BSc GP, Koordinatorin Kantonales Netzwerk Gesunde Schulen Schwyz und Uri
Filmclip über den Berufsalltag von Vanessa Wettstein auf Youtube
Termine
Studienjahr 2027/2028
- Anmeldefenster für das Studienjahr 2027/28
ab 26. September 2026
Die Termine für den Anmeldeschluss sowie das Selektionsverfahren werden im August auf der Website publiziert. - Anmeldeschluss für Nachteilsausgleich
Die Termine für den Anmeldeschluss sowie das Selektionsverfahren werden im August auf der Website publiziert. - Nachreichefrist Zusatzmodule A
31. August 2027 - Studienbeginn
20. September 2027 (KW 38)

«Als Leiter der Medizinischen Dienste Basel-Stadt, wo Public-Health-Dienstleistungen von Gefängnismedizin bis zu Gesundheitsförderung in Schulen unter einem Dach planerisch zusammenkommen, sehe ich die Vielfalt des Berufsbildes.»
Thomas Steffen, Präsident Public Health Schweiz, ehem. Kantonsarzt und Leiter der Abteilung Präventiv- und Sozialmedizin des Gesundheitsdepartements Basel-Stadt
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Häufige Fragen (FAQ)
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