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Gesundheit

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Zulassung und Termine Bachelor Pflege für diplomierte Pflegende

«Die Praxis braucht Pflegefachpersonen, die bereit sind ihre Kompetenzen durch lebenslanges Lernen zu erweitern. Wir unterstützen Sie dabei.»

Irène Ris, Leiterin Bachelorstudiengang Pflege

Alle administrativen Informationen für ein Bachelorstudium für diplomierte Pflegende auf einen Blick.

Zulassungsbedingungen

Der Studiengang steht grundsätzlich Pflegefachpersonen mit einem Diplom in Pflege (AKP, PsyKP, KWS, IKP, DN II, HF) offen.

Zusätzliche Voraussetzungen sind:

Anmeldung BSc Pflege für diplomierte Pflegende

Im Anmeldeportal können Sie sich online für den Bachelor in Pflege für diplomierte Pflegende anmelden. Sie werden dabei durch den Anmelde-, Zulassungs- und Immatrikulationsprozess begleitet.

Aufnahmeverfahren

Alle Schritte des Aufnahmeverfahrens im Überblick:

Teilnahme Informationsveranstaltung (obligatorisch)

Alle Studieninteressierten nehmen vor der Anmeldung an einer obligatorischen Informationsveranstaltung teil.

Ziel der Veranstaltung ist es, Ihre Studien- und Berufswahl fundiert zu reflektieren und zu festigen. Zudem haben Sie die Möglichkeit, offene Fragen direkt zu klären. Die Teilnahme bestätigen Sie im Rahmen der Anmeldung per Selbstdeklaration.

Anmeldung

Über das Anmeldeportal können Sie sich für den Bachelorstudiengang Pflege für diplomierte Pflegende anmelden. Sie werden dabei Schritt für Schritt durch den gesamten Anmelde- und Immatrikulationsprozess geführt. Die Online-Anmeldung dauert in der Regel rund 20 Minuten, sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen

Studiums-Beratungsgespräch (obligatorisch)

Nach Ihrer erfolgreichen Anmeldung laden wir Sie zu einem persönlichen Beratungsgespräch ein. Das Gespräch dient dazu, die Studien- und Laufbahnentscheidung fundiert zu reflektieren und zu bestätigen. Individuelle Fragen zu Studieninhalten, Voraussetzungen, Arbeitsaufwand sowie zur Vereinbarkeit mit anderen Verpflichtungen können dabei gezielt geklärt werden. Ebenso werden die nächsten Schritte zur optimalen Vorbereitung auf den Studienstart besprochen.

Immatrikulation

Nach erfolgreichem Abschluss des Aufnahmeverfahrens erhalten Sie per E-Mail die Zusage für Ihren Studienplatz (Ende April / Anfang Mai). Weitere Informationen und Aufträge zur Immatrikulation folgen in der zweiten Maihälfte ebenfalls per E-Mail.

Gebühren / Kosten / Entlöhnung

Beschreibung Häufigkeit Kosten
Gebühr für Einschreibung zum Aufnahmeverfahren [1] einmalig CHF 100.–
Gebühr für die Einschreibung in die Bachelor- und Masterstudiengänge [2] einmalig CHF 100.–
Studiengebühr für das Bachelor- und Masterstudium [3] pro Semester CHF 720.–
Semesterpauschale für beurlaubte Studierende [4] pro Semester CHF 300.–
Zusätzliche Studiengebühr für alle Studierenden ohne Schweizer Wohnsitz [5] pro Semester CHF 500.–
Mitgliederbeitrag Akademischer Sportverband Zürich (ASVZ) pro Semester CHF 35.–
Mitgliederbeitrag Verein Alias – Studierende der ZHAW pro Semester CHF 25.–

[1] Gebühr gemäss § 2 Verordnung über die Studiengebühren
[2] Wer sich nach einem erfolgreich absolvierten Aufnahmeverfahren auf den nächstmöglichen Termin für den Studiengang einschreibt, zahlt keine Gebühr für die Einschreibung.
[3] Gemäss §4 Verordnung über die Studiengebühren
[4] Beurlaubte Studierende sind gemäss § 25 Abs. 5 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der ZHAW von der Studiengebühr befreit. Sie bezahlen für E-Mail-Account, Campuscard, Benützung Bibliothek und allg. Administration eine Semesterpauschale von CHF 300.– gemäss Reglement Gebühren und Kostenbeiträge. Diese Semesterpauschale wird auch bei Studierenden erhoben, die in den Bachelorstudiengängen des Departements Gesundheit das Zusatzmodul C besuchen, sowie bei Studierenden mit verzögertem Abschluss.
[5] Studierende aus dem Ausland, die keinen Schweizer Pass besitzen und welche für das Studium in die Schweiz kommen, besitzen gemäss Schweizer Recht keinen zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz (Art. 23 ZGB). Sie bezahlen während der gesamten Studiendauer ergänzend zur ordentlichen Studiengebühr die zusätzliche Studiengebühr von CHF 500.– (unabhängig davon, ob der zivilrechtliche Wohnsitz nach Studienbeginn in die Schweiz verlegt wird). Ein zivilrechtlicher Wohnsitz besteht nicht, wenn die Aufenthaltsbewilligung zum Zweck des Studiums/Ausbildung ausgestellt wurde.

Zusätzliche Kosten

Beschreibung Häufigkeit Kosten
Skriptenpauschale pro Semester CHF 35.-
Registrierung Diplomurkunde beim Schweizerischen Roten Kreuz einmalig CHF 130.-

Notebook

Für das Studium benötigst Sie ein persönliches Notebook. Dieses ist selbst zu finanzieren.

Mein BSc in Pflege – Rückblick und Ausblick

Termine

Studienjahr 2027/2028

  • Anmeldefrist für das Studienjahr 2027/28
    ab 26. September 2026
    Die Termine für den Anmeldeschluss werden im August auf der Website publiziert.
  • Anmeldeschluss für Nachteilsausgleich
    Die Termine für den Anmeldeschluss werden im August auf der Website publiziert.
  • Nachreichefrist Zusatzmodul A
    31. August 2027
  • Studienbeginn
    20. September 2027