Zulassung und Termine Bachelor Ergotherapie

«Ergotherapie stellt die Handlungsfähigkeit des Menschen in den Mittelpunkt. Sie trägt zur Verbesserung der Gesundheit und zur Steigerung der Lebensqualität bei. Möchten Sie Menschen darin unterstützen, an den Aktivitäten des täglichen Lebens und an der Gesellschaft teilzuhaben? Dann sind Sie im Bachelorstudiengang für Ergotherapie genau richtig!»
Maren Kneisner und Brigitta Spiegel-Steinmann, Co-Studiengangleitung BSc Ergotherapie
Alle administrativen Informationen für das Bachelorstudium in Ergotherapie auf einen Blick.
Zulassungsbedingungen
Studienanwärter:innen und werden zum Studium zugelassen, wenn sie die Zulassungsvoraussetzungen des Bundesrechts und des kantonalen Rechts erfüllen.
Zusätzlich zu Berufsmaturität, Fachmaturität oder gymnasialer Maturität muss eine mindestens einjährige Arbeitswelterfahrung in einem dem Fachbereich verwandten Beruf nachgewiesen werden. Dies beinhaltet für den Bachelorstudiengang Ergotherapie Zusatzmodule von insgesamt zwölf Monaten (Zusatzmodul A oder A1), die vor dem Regelstudium stattfinden.
Detaillierte Informationen zu den Zusatzmodulen finden Sie auf dem Merkblatt Informationen Zusatzmodule BSc Ergotherapie (PDF 230 kB).
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Absolvierte Ausbildung |
Nachweis Arbeitswelterfahrung Zusatzmodule A/A1 |
|---|---|
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Fachmaturität Gesundheit |
Zusatzmodule – erfüllt |
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Andere Fachmaturität |
Zusatzmodul A – muss nachgewiesen werden |
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Berufsmaturität + |
Zusatzmodul A1 – zur Übersicht (PDF 77 kB) |
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Berufsmaturität + |
Zusatzmodul A – muss nachgewiesen werden |
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SRK-Diplome / HF-Abschluss im Bereich Gesundheit |
Zusatzmodul A1 – zur Übersicht (PDF 77 kB) |
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HF-Abschluss (oder anderer Tertiär-B-Abschluss) in den übrigen Bereichen |
Zusatzmodul A – muss nachgewiesen werden |
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Gymnasiale Maturität |
Zusatzmodul A – muss nachgewiesen werden |
Berufslehren ohne Maturität erfüllen die schulische Zulassung nicht. In diesem Fall muss vorgängig eine Maturität / Berufsmaturität absolviert werden (Informationen erhalten Sie von der Berufsschule in Ihrer Umgebung oder bei einer Berufsberatung).
Beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass der Nachweis/die Nachweise der Arbeitswelterfahrung zum Zeitpunkt des Studienbeginns nicht mehr als 5 Jahre zurückliegen darf/dürfen. Ansonsten gilt/gelten diese als verjährt - über Ausnahmefälle entscheidet die Studiengangleitung. Fähigkeitszeugnisse verjähren nicht.
Bachelorstudium mit ausländischem Diplom
Falls Sie eine ausländische Studienberechtigung im Ausland oder in der Schweiz erworben haben (z. B. Abitur oder International Baccalaureate), reichen Sie für die Prüfung der Gleichwertigkeit die von Services Studierende angeforderten Unterlagen ein. Die Prüfung der Gleichwertigkeit richtet sich nach der Richtlinie zur Zulassungsprüfung zum Bachelorstudium und erfolgt nach der Anmeldung.
Sind Ihre Deutschkenntnisse unzureichend für die Eignungsabklärung vor dem Studium, können Sie ein Gesuch für einen Fremdsprachenausgleich stellen. Dieser gilt nur für die Eignungsabklärung und nicht für das Studium.
Ergotherapie schnuppern?
Folgende Institutionen bieten Schnuppertage an, um Ihnen einen Einblick in die Arbeitswelt der Ergotherapie zu ermöglichen. Bei Interesse nehmen Sie bitte direkt mit der angegebenen Person Kontakt auf.
Deutsch- und Englischkenntnisse
Beim Eintritt ins Studium benötigen die Studierenden gute Deutsch- und Englischkenntnisse. Deutsch als Muttersprache resp. Deutschkenntnisse auf Niveau C1 für nicht deutschsprachige Bewerber:innen werden vorausgesetzt. Englischkenntnisse auf Level B2-C1 europäischer Referenzrahmen (GER). Dies entspricht einem sehr gut abgeschlossenen First-Certificate (Bewertung A) oder einem Certificate of Advanced English (Bewertung C).
Es wird erwartet, dass Studierende deutsch- und englischsprachige wissenschaftliche Texte (Abstracts, Reports, Case Studies) lesen sowie deutsch- und englischsprachigem Unterricht folgen können.
Erfüllen Studierende die oben aufgeführten Grundanforderungen nicht, so empfehlen wir den Besuch eines Sprachkurses vor dem Studium (Deutsch) und/oder parallel dazu (Englisch).

«Am Studiengang Ergotherapie gefiel mir besonders, dass ich im Modul ‹Projektwerkstatt: Betätigung ermöglichen› ein eigenes Projekt in die Praxis umsetzen konnte.»
Nadine Janaïna Schulz, Bachelorabsolventin Ergotherapie
Anmeldung BSc Ergotherapie
Im Anmeldeportal können Sie sich online für den Bachelor in Ergotherapie anmelden. Sie werden dabei durch den Anmelde-, Zulassungs- und Immatrikulationsprozess begleitet.
Aufnahmeverfahren
Der Bachelorstudiengang Ergotherapie hat eine Zulassungsbeschränkung mit jährlich maximal 120 Studienplätzen.
Persönliche Eignungsabklärung
Die Eignungsabklärung ist unterschiedlich je nachdem, ob eine spezifische Vorbildung im Gesundheitswesen vorhanden ist oder nicht.
- Kandidatinnen und Kandidaten mit spezifischer Vorbildung im Gesundheitswesen: Die persönliche Eignung für das Berufsfeld wird bei Kandidatinnen und Kandidaten mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis im Gesundheitsbereich und einer Berufsmaturität oder mit einer Fachmaturität Gesundheit nicht abgeklärt, sondern als gegeben vorausgesetzt. Sie sind direkt für das Selektionsverfahren für die Studienplatzvergabe zugelassen.
- Kandidatinnen und Kandidaten ohne spezifische Vorbildung im Gesundheitswesen: Das Departement Gesundheit ist verpflichtet, die persönliche Eignung der Kandidatinnen und Kandidaten ohne spezifische Vorbildung für das Berufsfeld abzuklären. Sie werden im Online-Anmeldeprozess dazu aufgefordert, einen schriftlichen Eignungstest auszufüllen. Die Bearbeitung dieser Aufgabenstellung wird voraussichtlich ca. 10-15 Min. in Anspruch nehmen. Danach sind Sie für das Selektionsverfahren für die Studienplatzvergabe zugelassen.
Selektionsverfahren für die Studienplatzvergabe
Zur Vergabe der begrenzten Studienplätze wird voraussichtlich im März/April 2027 das Selektionsverfahren durchgeführt. Dieses Verfahren besteht aus verschiedenen schriftlichen und/oder mündlichen Tests. Der bisherige schriftliche 1. Teil (Studierfähigkeitstest) wird es 2027 nicht mehr geben.
- Genauere Angaben zum Selektionsverfahren werden mit der Öffnung des Anmeldefensters auf der Website publiziert.
- Die Kosten für das Selektionsverfahren belaufen sich auf CHF 200.-.
Aufgrund der im Selektionsverfahren erzielten Ergebnisse entscheidet die Studiengangleitung über die definitive Zulassung der Kandidatinnen und Kandidaten zum Studium. Bei Nichtbestehen des Selektionsverfahrens kann dieses einmal wiederholt werden.
Nachteilsausgleich: Sollten Sie sich bedingt durch eine Beeinträchtigung oder chronische Krankheit einen Nachteilsausgleich für das Selektionsverfahren benötigen, nehmen Sie bis zum Anmeldeschluss für das Aufnahmeverfahren Kontakt mit der Fachstelle Hindernisfreies Studieren und Arbeiten der ZHAW auf. Bitte melden Sie sich für einen Nachteilsausgleich über die Website Anmeldung für ein Gesuch auf Nachteilsausgleich an. Änderungen vorbehalten.
Immatrikulation
Nach erfolgreichem Aufnahmeverfahren erhalten Sie Ende April/anfangs Mai per E-Mail die Zusage für Ihren Studienplatz. Weitere Informationen und Aufträge zur Immatrikulation folgen in der zweiten Maihälfte ebenfalls per E-Mail.
Gebühren / Kosten / Entlöhnung
| Beschreibung | Häufigkeit | Kosten |
|---|---|---|
| Gebühr für Einschreibung zum Aufnahmeverfahren [1] | einmalig | CHF 100.– |
| Gebühr für die Einschreibung in die Bachelor- und Masterstudiengänge [2] | einmalig | CHF 100.– |
| Studiengebühr für das Bachelor- und Masterstudium [3] | pro Semester | CHF 720.– |
| Semesterpauschale für beurlaubte Studierende [4] | pro Semester | CHF 300.– |
| Zusätzliche Studiengebühr für alle Studierenden ohne Schweizer Wohnsitz [5] | pro Semester | CHF 500.– |
| Mitgliederbeitrag Akademischer Sportverband Zürich (ASVZ) | pro Semester | CHF 35.– |
| Mitgliederbeitrag Verein Alias – Studierende der ZHAW | pro Semester | CHF 25.– |
[1] Gebühr gemäss § 2 Verordnung über die Studiengebühren
[2] Wer sich nach einem erfolgreich absolvierten Aufnahmeverfahren auf den nächstmöglichen Termin für den Studiengang einschreibt, zahlt keine Gebühr für die Einschreibung.
[3] Gemäss §4 Verordnung über die Studiengebühren
[4] Beurlaubte Studierende sind gemäss § 25 Abs. 5 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der ZHAW von der Studiengebühr befreit. Sie bezahlen für E-Mail-Account, Campuscard, Benützung Bibliothek und allg. Administration eine Semesterpauschale von CHF 300.– gemäss Reglement Gebühren und Kostenbeiträge. Diese Semesterpauschale wird auch bei Studierenden erhoben, die in den Bachelorstudiengängen des Departements Gesundheit das Zusatzmodul C besuchen, sowie bei Studierenden mit verzögertem Abschluss.
[5] Studierende aus dem Ausland, die keinen Schweizer Pass besitzen und welche für das Studium in die Schweiz kommen, besitzen gemäss Schweizer Recht keinen zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz (Art. 23 ZGB). Sie bezahlen während der gesamten Studiendauer ergänzend zur ordentlichen Studiengebühr die zusätzliche Studiengebühr von CHF 500.– (unabhängig davon, ob der zivilrechtliche Wohnsitz nach Studienbeginn in die Schweiz verlegt wird). Ein zivilrechtlicher Wohnsitz besteht nicht, wenn die Aufenthaltsbewilligung zum Zweck des Studiums/Ausbildung ausgestellt wurde.
Zusätzliche Kosten
| Beschreibung | Häufigkeit | Kosten |
|---|---|---|
| Selektionsverfahren | einmalig | CHF 200.- |
| Registrierung Diplomurkunde beim Schweizerischen Roten Kreuz | einmalig | CHF 130.- |
Lohn Praktika
Der Lohn während dem Praktikum liegt im Ermessen der einzelnen Betriebe. Der kumulierte Lohn der 3 Praktika beläuft sich auf +/- 8'000.00 CHF.
Immatrikulation
Nach bestandener Eignungsabklärung erhalten Sie Ende April/anfangs Mai per E-Mail die Zusage zum Studium. Weitere Informationen und Aufträge zur Immatrikulation folgen in der zweiten Maihälfte ebenfalls per E-Mail.
Besondere Kostenbeteiligungen
Hinzu kommen studiengangsspezifische Kosten (Bücher, Schulmaterial, Exkursionen etc.).
Notebook
Für das Studium benötigen Sie ein persönliches Notebook. Dieses ist selbst zu finanzieren.
Termine
Studienjahr 2027/2028
- Anmeldefenster für das Studienjahr 2027/28
ab 26. September 2026
Die Termine für den Anmeldeschluss sowie das Selektionsverfahren werden im August auf der Website publiziert. - Anmeldeschluss für Nachteilsausgleich
Die Termine für den Anmeldeschluss sowie das Selektionsverfahren werden im August auf der Website publiziert. - Nachreichefrist Zusatzmodule A
31. August 2027 - Studienbeginn
20. September 2027 (KW38)
Studienjahr 2026/2027
- Anmeldefenster für das Studienjahr 2026/27
26. September 2025 – 25. Januar 2026 - Anmeldeschluss für Nachteilsausgleich
25. Januar 2026 - Datum Eignungsabklärung 1. und 2. Teil
14. Februar 2026 - Nachreichefrist Zusatzmodule A
31. August 2026 - Studienbeginn
14. September 2026 (KW38)
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Häufige Fragen (FAQ)
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