Zulassung und Termine Bachelor Pflege

«Die Berufsmöglichkeiten in der Pflege sind attraktiv und sehr vielfältig. Das Studium an der ZHAW bereitet dich mit dem bestverfügbaren Wissen und dessen Anwendung auf die Pflegepraxis vor.»
Irène Ris, Leiterin Bachelorstudiengang Pflege
Alle administrativen Informationen für ein Bachelorstudium in Pflege auf einen Blick.
Zulassungsbedingungen
Studienanwärter:innen werden zum Studium zugelassen, wenn sie die Zulassungsvoraussetzungen des Bundesrechts und des kantonalen Rechts erfüllen.
Zusätzlich zu einer Berufsmaturität, Fachmaturität, gymnasialen Maturität oder einem HF-Abschluss muss eine mindestens einjährige Arbeitswelterfahrung in einem dem Fachbereich verwandten Beruf nachgewiesen werden. Für den Bachelorstudiengang Pflege umfasst dies Zusatzmodule von insgesamt 12 Monaten, die vor (Zusatzmodul A = mindestens 2 Monate), während (Zusatzmodul B) oder im Anschluss (Zusatzmodul C) an das Regelstudium absolviert werden.
Direkte Zulassung für Gesundheitsberufe
Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung im Gesundheitsbereich (EFZ mit Berufsmaturität, HF-Abschluss oder Fachmittelschule Gesundheit) haben die geforderte Arbeitswelterfahrung bereits im Rahmen ihrer Vorbildung erbracht. Sie werden daher direkt zum Studium zugelassen und müssen keine zusätzlichen Praxisnachweise erbringen.
Detaillierte Informationen zu den Zusatzmodulen finden Sie auf dem Merkblatt Informationen Zusatzmodule BSc Pflege (PDF 88 kB).
| Absolvierte Ausbildung |
Nachweis Arbeitswelterfahrung Zusatzmodul A |
|---|---|
|
Fachmaturität Gesundheit Fachmaturität Gesundheit-Naturwissenschaften |
Zusatzmodul A – erfüllt |
| Andere Fachmaturität | Zusatzmodul A – muss nachgewiesen werden |
|
Berufsmaturität + eidg. Fähigkeitszeugnis im Gesundheitswesen |
Zusatzmodul A – zur Übersicht (PDF 99 kB) |
|
Berufsmaturität + anderes eidg. Fähigkeitszeugnis |
Zusatzmodul A – muss nachgewiesen werden |
| SRK-Diplome / HF-Abschluss im Bereich Gesundheit | Zusatzmodul A – zur Übersicht (PDF 99 kB) |
| HF-Abschluss (oder anderer Tertiär-B-Abschluss) in den übrigen Bereichen | Zusatzmodul A – muss nachgewiesen werden |
| Gymnasiale Maturität | Zusatzmodul A – muss nachgewiesen werden |
| Dipl. Pflegefachfrau/dipl. Pflegefachmann (HF/DN II/AKP/KWS/PsyKP/IKP) | Als dipl. Pflegefachperson haben Sie die Möglichkeit, das Studium als berufsbegleitendes Studium zu absolvieren. Weitere Informationen zum Studium für diplomierte Pflegende |
Berufslehren ohne Maturität erfüllen die schulische Zulassung nicht. In diesem Fall müssen Sie vorgängig eine Maturität oder Berufsmaturität absolvieren. Informationen dazu erhalten Sie bei der zuständigen Berufsschule oder bei einer Berufsberatung.
Bitte beachten Sie, dass der Nachweis der Arbeitswelterfahrung zum Zeitpunkt des Studienbeginns nicht mehr als fünf Jahre zurückliegen darf. Andernfalls gilt dieser als verjährt; über Ausnahmefälle entscheidet die Studiengangleitung. Fähigkeitszeugnisse verjähren nicht.
Bachelorstudium mit ausländischem Diplom
Falls Sie eine ausländische Studienberechtigung im Ausland oder in der Schweiz erworben haben (z. B. Abitur oder International Baccalaureate), reichen Sie für die Prüfung der Gleichwertigkeit die von Services Studierende angeforderten Unterlagen ein. Die Prüfung der Gleichwertigkeit richtet sich nach der Richtlinie zur Zulassungsprüfung zum Bachelorstudium und erfolgt nach der Anmeldung.
Deutsch- und Englischkenntnisse
Beim Eintritt ins Studium benötigen die Studierenden gute Deutsch- und Englischkenntnisse. Deutsch als Muttersprache resp. Deutschkenntnisse auf Niveau C1 für nicht deutschsprachige Bewerber:innen werden vorausgesetzt.
Für den Studienstart wird empfohlen, dass Studierende über gute Englischkenntnisse auf dem Niveau B2–C1 des Europäischen Referenzrahmens (GER) verfügen. Ebenso wird empfohlen, dass Studierende in der Lage sind, englischsprachige wissenschaftliche Texte (Abstracts, Reports, Studien) zu lesen und englischsprachigem Unterricht folgen zu können.
Erfüllen Studierende die oben aufgeführten Grundanforderungen nicht, so empfehlen wir den Besuch eines Sprachkurses vor dem Studium (Deutsch) und/oder parallel dazu (Englisch).
Impfungen
Sie interessieren Sich für einen Beruf im Gesundheitswesen. In der Regel sind Mitarbeitende des Gesundheitswesens gegen bestimmte Krankheiten geimpft (falls nicht bereits eine natürliche Immunität besteht).
Am Departement Gesundheit der ZHAW sind zur Zulassung zum Studiengang Pflege bestimmte Impfungen erforderlich. Nicht geimpften Studierenden kann kein Studienabschluss garantiert werden, da die Praxisinstitutionen für die Praktika nur Studierende mit den empfohlenen Schutzimpfungen akzeptieren.
Anmeldung BSc Pflege
Im Anmeldeportal können Sie sich online für den Bachelor in Pflege anmelden. Sie werden dabei durch den Anmelde-, Zulassungs- und Immatrikulationsprozess begleitet.
Aufnahmeverfahren
Alle Schritte des Aufnahmeverfahrens im Überblick:
Teilnahme Informationsveranstaltung (obligatorisch)
Alle Studieninteressierten nehmen vor der Anmeldung an einer obligatorischen Informationsveranstaltung teil.
Ziel der Veranstaltung ist es, Ihre Studien- und Berufswahl fundiert zu reflektieren und zu festigen. Zudem haben Sie die Möglichkeit, offene Fragen direkt zu klären. Die Teilnahme bestätigen Sie im Rahmen der Anmeldung per Selbstdeklaration.
Studiums-Beratungsgespräch (optional)
In einem zweiten Schritt empfehlen wir ein persönliches Studiums-Beratungsgespräch mit uns zu vereinbaren.
Dieses Gespräch dauert circa 30 Minuten und unterstützt Sie dabei, Ihre Studien- und Laufbahnentscheidung fundiert zu reflektieren und zu bestätigen. Sie können individuelle Fragen, etwa zu Studieninhalten, Voraussetzungen, Arbeitsaufwand oder zur Vereinbarkeit mit anderen Verpflichtungen gezielt besprechen und Ihre nächsten Schritte planen.
Das Studiums-Beratungsgespräch kann bei Bedarf auch durch die Studiengangsleitung initiiert werden, falls aufgrund Ihres eingereichten Dossiers Fragen offen bleiben.
Anmeldung
Über das Anmeldeportal können Sie sich für den Bachelorstudiengang Pflege anmelden. Sie werden dabei Schritt für Schritt durch den gesamten Anmelde- und Immatrikulationsprozess geführt. Die Online-Anmeldung dauert in der Regel rund 20 Minuten, sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Abklärung persönliche Eignung
Die Abklärung Ihrer persönlichen Eignung erfolgt im Rahmen des Online-Anmeldeprozesses. Dabei wird zwischen Kandidatinnen und Kandidaten mit und ohne spezifische Vorbildung im Gesundheitswesen unterschieden.
- Bei Kandidatinnen und Kandidaten mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis im Gesundheitsbereich und Berufsmaturität oder mit einer Fachmaturität Gesundheit wird die persönliche Eignung vorausgesetzt. Sie werden direkt zur Studienplatzvergabe zugelassen.
- Bei Kandidatinnen und Kandidaten ohne spezifische Vorbildung im Gesundheitswesen ist das Departement Gesundheit verpflichtet, die persönliche Eignung für das Berufsfeld abzuklären. Sie werden im Online-Anmeldeprozess dazu aufgefordert, einen schriftlichen Test zur Eignung auszufüllen. Die Bearbeitung dieser Aufgabenstellung wird voraussichtlich 10 bis 15 Minuten. in Anspruch nehmen. Danach sind Sie für die Studienplatzvergabe zugelassen.
Immatrikulation
Nach erfolgreichem Abschluss des Aufnahmeverfahrens erhalten Sie per E-Mail den Zulassungsentscheid für Ihren Studienplatz (Ende April / Anfang Mai). Weitere Informationen und Aufträge zur Immatrikulation folgen in der zweiten Maihälfte ebenfalls per E-Mail.
Mein BSc in Pflege – Rückblick und Ausblick
Gebühren / Kosten / Entlöhnung
| Beschreibung | Häufigkeit | Kosten |
|---|---|---|
| Gebühr für Einschreibung zum Aufnahmeverfahren [1] | einmalig | CHF 100.– |
| Gebühr für die Einschreibung in die Bachelor- und Masterstudiengänge [2] | einmalig | CHF 100.– |
| Studiengebühr für das Bachelor- und Masterstudium [3] | pro Semester | CHF 720.– |
| Semesterpauschale für beurlaubte Studierende [4] | pro Semester | CHF 300.– |
| Zusätzliche Studiengebühr für alle Studierenden ohne Schweizer Wohnsitz [5] | pro Semester | CHF 500.– |
| Mitgliederbeitrag Akademischer Sportverband Zürich (ASVZ) | pro Semester | CHF 35.– |
| Mitgliederbeitrag Verein Alias – Studierende der ZHAW | pro Semester | CHF 25.– |
Studierende, welche sich nur noch im ZMC befinden, bezahlen für Mailaccount, Campuscard, Benützung Bibliothek, allg. Administration die reduzierte Studiengebühr von CHF 300.00.
[1] Gebühr gemäss § 2 Verordnung über die Studiengebühren
[2] Wer sich nach einem erfolgreich absolvierten Aufnahmeverfahren auf den nächstmöglichen Termin für den Studiengang einschreibt, zahlt keine Gebühr für die Einschreibung.
[3] Gemäss §4 Verordnung über die Studiengebühren
[4] Beurlaubte Studierende sind gemäss § 25 Abs. 5 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der ZHAW von der Studiengebühr befreit. Sie bezahlen für E-Mail-Account, Campuscard, Benützung Bibliothek und allg. Administration eine Semesterpauschale von CHF 300.– gemäss Reglement Gebühren und Kostenbeiträge. Diese Semesterpauschale wird auch bei Studierenden erhoben, die in den Bachelorstudiengängen des Departements Gesundheit das Zusatzmodul C besuchen, sowie bei Studierenden mit verzögertem Abschluss.
[5] Studierende aus dem Ausland, die keinen Schweizer Pass besitzen und welche für das Studium in die Schweiz kommen, besitzen gemäss Schweizer Recht keinen zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz (Art. 23 ZGB). Sie bezahlen während der gesamten Studiendauer ergänzend zur ordentlichen Studiengebühr die zusätzliche Studiengebühr von CHF 500.– (unabhängig davon, ob der zivilrechtliche Wohnsitz nach Studienbeginn in die Schweiz verlegt wird). Ein zivilrechtlicher Wohnsitz besteht nicht, wenn die Aufenthaltsbewilligung zum Zweck des Studiums/Ausbildung ausgestellt wurde.
Zusätzliche Kosten
| Beschreibung | Häufigkeit | Kosten |
|---|---|---|
| Skriptenpauschale | pro Semester | CHF 35.- |
| Registrierung Diplomurkunde beim Schweizerischen Roten Kreuz | einmalig | CHF 130.- |
Finanzielle Unterstützung während dem Studium
Der Kanton Zürich bietet neu finanzielle Unterstützung während dem Studium an. Personen, die eine Höhere Fachschule (HF) oder ein Fachhochschulstudium (FH) im Bereich Pflege absolvieren, können monatliche Förderbeiträge von mindestens 500 Franken beantragen. Studierende ab 30 Jahren erhalten einen erhöhten Betrag von 700 Franken. Beitragsberechtigte Personen mit Kindern erhalten zusätzlich 100 Franken pro Kind.
Voraussetzungen
- Du beginnst den Bildungsgang Pflege HF oder einen Bachelorstudiengang in Pflege FH oder hast bereits eine dieser Ausbildungen angetreten.
- Du bist mindestens 21 Jahre alt.
- Du hast deinen zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton Zürich oder verfügst über eine Bewilligung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit als Grenzgängerin oder als Grenzgänger im Kanton Zürich.
- Du hast nicht bereits einen Abschluss im Bildungsgang Pflege HF oder einen als gleichwertig anerkannten ausländischen Abschluss erlangt.
Alle Informationen zur Gesuchseinreichung sind auf der Webseite des Kantons Zürich veröffentlicht.
Lohn Praktika
Der Lohn während den Praktika richtet sich nach kantonalen Vorgaben und liegt im Ermessen der einzelnen Betriebe. Im Kanton Zürich beträgt er zwischen CHF 2'200.– und CHF 4'166.– pro Monat, je nach Alter und Studienjahr.
Notebook
Für das Studium benötigen Sie ein persönliches Notebook. Dieses ist selbst zu finanzieren.
Termine
Studienjahr 2027/2028
- Anmeldefrist für das Studienjahr 2027/28
ab 26. September 2026
Die Termine für den Anmeldeschluss werden im August auf der Website publiziert. - Anmeldeschluss für Nachteilsausgleich
Die Termine für den Anmeldeschluss werden im August auf der Website publiziert. - Nachreichefrist Zusatzmodul A
31. August 2027 - Studienbeginn
20. September 2027
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Häufige Fragen (FAQ)
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