EuGH: Wo Gin draufsteht, muss Alkohol drin sein
Aus für den «Virgin Gin Alkoholfrei»: Der EuGH hat den Verkauf eines Getränks unter diesem Namen für unzulässig erklärt. Enthalte ein Getränk keinen Alkohol, dürfe es nicht als Gin verkauft werden.
Der Verband Sozialer Wettbewerb – ein deutscher Verband zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs – störte sich an dem Namen «Virgin Gin Alkoholfrei», denn Gin müsse Alkohol enthalten. Nach der EU-Spirituosen-Verordnung müsse «Gin durch Aromatisieren von Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs mit Wacholderbeeren hergestellt sein und der Mindestalkoholgehalt 37,5 % vol. betragen.»
Pressemitteilung EuGH vom 13.11.2025: Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-563/24(pdf)