Anpassungen der verstärkten Grenzkontrollen für bestimmte pflanzliche Lebensmittel
Die Listen der Lebensmittel pflanzlichen Ursprungs, die einer verstärkten Kontrolle an den Grenzkontrollstellen unterliegen, wurde unter Berücksichtigung aktueller Informationen über Risiken für die menschliche Gesundheit und Verstösse aktualisiert.
Das Wichtigste in Kürze:
A) folgende pflanzliche Lebensmittel unterstehen neu der verstärkten Kontrolle:
- Mango (Mangifera indica) aus Ägypten (Pestizidrückstände, 20%)
- Flaschenkürbis (Lagenaria siceraria) aus Indien (Pestizidrückstände, 20%)
- Tomaten (Solanum lycopersicum L.) aus der Türkei (Pestizidrückstände, 20%)
B) Das «Muster der amtlichen Bescheinigung gemäss Artikel 11 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793 der Kommission für den Eingang bestimmter Lebens- oder Futtermittel in die Union» / Anhang IV wurde angepasst
C) Bei Lebensmitteln, die wegen des möglichen Risikos einer Kontamination durch Mykotoxine, einschließlich Aflatoxinen, in den Anhängen I und II aufgeführt sind, erfolgen die Probenahmen und Analysen im Einklang mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2782
Details zu den Anpassungen und den neuen Listen: