Trinkwasser: Zusätzliche Metaboliten von Chlorothalonil als relevant eingestuft
Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat aufgrund der Neubeurteilung durch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) weitere Abbauprodukte des inzwischen verbotenen Wirkstoffes Chlorothalonil auf die Liste der relevanten Metaboliten gesetzt.
Damit gilt auch für diese Substanzen der Höchstwert von 0.1 µg/l im Trinkwasser.
Trinkwasser mit Rückstands-Konzentrationen über diesem Höchstwert erfüllt die Anforderungen an sauberes Trinkwasser nicht und wird im Rahmen von amtlichen Kontrollen beanstandet. Eine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit besteht allerdings nicht. Trotzdem sind die zuständigen Wasserversorgungen angehalten, Massnahmen zur Reduktion der Verunreinigungen zu treffen und haben dazu gemäss aktueller Weisung des BLV Zeit bis im August 2021.