Weisung 2022/1: Rückstände von Ethylenoxid in Lebensmitteln
Seit September 2020 wurden in Sesamsamen mit Ursprung in Indien bei Kontrollen in der EU und der Schweiz Rückstände von Ethylenoxid festgestellt, siehe Weisung 2020/3 Massnahmen bei Sesamsamen mit Ursprung Indien. Mittlerweile wurden weitere Ethylenoxid-belastete Lebensmittel gefunden. Die Anwendung von Ethylenoxid ist weder in der Schweiz noch in der EU bei der Herstellung von Lebensmitteln zulässig. Rückstände von Ethylenoxid in Lebensmitteln können gesundheitsschädlich sein. Der Stoff ist unter anderem als wahrscheinlich krebserregend d.h. karzinogen eingestuft. Karzinogene können eine krebsauslösende Wirkung begünstigen, falls sie regelmässig und über längere Zeit aufgenommen werden. Für solche verbotenen Stoffe gelten strenge Höchstgehalte, die der Bestimmungsgrenze entsprechen. Lebensmittel mit Ethylenoxidrückständen dürfen zum Schutz der Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten nicht auf den Schweizer Markt gelangen. Betreffend spezifischer Massnahmen bei Sesamsamen mit Ursprung in Indien gilt die Weisung 2020/3.