Wanderheuschrecke: Kommission lässt zweites Insekt als Lebensmittelzutat für den EU-Markt zu
Die Europäische Kommission hat am 12.11.2021 das Inverkehrbringen eines zweiten Insekts, der Wanderheuschrecke Locusta migratoria, als neuartiges Lebensmittel genehmigt. Es wird in Form von gefrorenem, getrocknetem und pulverförmigem Material erhältlich sein und soll als Snack oder als Lebensmittelzutat in einer Reihe von Lebensmitteln vermarktet werden.
Die Zulassung erfolgte nach einer strengen wissenschaftlichen Bewertung durch die Europäischen Agentur für Lebensmittelsicherheit, EFSA. Die erste Zulassung eines Insekts als neuartiges Lebensmittel, für getrocknete gelbe Mehlwürmer, war im vergangenen Juli erteilt worden.
Die EFSA kam in ihrer Bewertung zu dem Schluss, dass die Wanderheuschrecke unter den vom antragstellenden Unternehmen angegebenen Verwendungszwecken sicher ist. Produkte, die dieses neuartige Lebensmittel enthalten, werden so gekennzeichnet, dass sie über mögliche allergische Reaktionen informieren. Der heutigen Zulassung durch die Kommission war im September letzten Jahres ein positives Votum der Mitgliedstaaten vorausgegangen, bei denen der Antrag eingereicht worden war.