Verbot von Titandioxid in Lebensmitteln
Deutsches Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert über Ablauf der Übergangsfrist.
Bei der jüngsten Risikobewertung des Stoffes Titandioxid konnte eine erbgutschädigende Wirkung nicht ausgeschlossen werden. Titandioxid wurde daraufhin die Zulassung als Lebensmittelzusatzstoff E 171 EU-weit entzogen. Ab dem 8. August 2022 dürfen Lebensmittel, die E 171 enthalten, nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Das teilte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin mit.
BVL - Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Anmerkung: In der Schweiz dürfen Lebensmittel bis am 15. September 2022 nach bisherigem Recht hergestellt und in Verkehr gebracht werden. Danach ist eine Abgabe dieser Lebensmittel noch bis zum Ablauf ihrer Haltbarkeit möglich.
BLV - Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Zum Thema Titandioxid siehe auch die News vom 5. August 2022