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Life Sciences und
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SVI: Checkliste und eine Guideline oder Anleitung zur Konformitätserklärung für Druckfarben in Arbeit

Am 08.12.2023 wurde die schweizerische Bedarfsgegenständeverordnung, welche die Verpackung regelt, angepasst und neu um den Anhang 15 «Konformitätserklärung für Druckfarben» erweitert. Der neu in Kraft gesetzte Anhang 15 in der Bedarfsgegenständeverordnung regelt die Konformitätserklärung für Druckfarben gemäss Artikel 35a Absatz 2 und muss die für jede Herstellungsstufe relevanten Angaben enthalten.

Die JIG beabsichtigt, für die Konformitätserklärung für Druckfarben eine Checkliste und eine Guideline oder Anleitung zu erarbeiten. Vertreter aller Stakeholder entlang der Wertschöpfungskette sind eingeladen, zusammen gültige und brauchbare Lösungen zu erarbeiten. Ziel ist, einen allgemein gültigen und akzeptierten Standard zu implementieren.
Seit drei Monaten arbeitet die JIG in der Projektgruppe daran, für alle Stakeholder akzeptable Lösungen zu entwickeln.

Die Teilnahme am Projekt ist kostenpflichtig. Interessierte Firmen die von der zukünftigen Konformitätserklärung für Druckfarben betroffen sind, dürfen sich noch melden.

Die Joint Industry Group ist ein Competence Center des Schweizerischen Verpackungsinstituts (SVI) und widmet sich der Thematik “Sichere Verpackungen”.

svi-verpackung.ch - Pressemitteilung (pdf)