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Life Sciences und
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Säuglingsnahrung: Gesundheitliche Risiken durch Erucasäure nicht zu erwarten

In der vorliegenden Stellungnahme hat das BfR mögliche gesundheitliche Risiken für Säuglinge durch Aufnahme von Erucasäure über Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung sowie Beikost abgeschätzt.

In der vorliegenden Stellungnahme hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) mögliche gesundheitliche Risiken für Säuglinge durch Aufnahme von Erucasäure über Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung sowie Beikost abgeschätzt. Dazu wurde anhand von verschiedenen Modellen untersucht, unter welchen Bedingungen die Exposition für Säuglinge den von der EFSA abgeleiteten Wert für die tolerierbare tägliche Aufnahmemenge (TDI) für Erucasäure überschreiten könnte. Für die Expositionsschätzungen wurden neben dem in der EU gesetzlich festgelegten Höchstgehalt für Erucasäure in Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung auch Daten zu Erucasäuregehalten aus Lebensmittelüberwachungsprogrammen der Bundesländer einbezogen.

BfR - Bundesinstitut für Risikobewertung, Stellungnahme Nr. 017/2021 vom 4. Juni 2021 (pdf)