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Neue Grenzwerte für gefährliche Chemikalien in Tätowier-Tinten und Permanent Make-up gelten EU-weit seit 04.01.2022

Ab 04.01.2022 gelten für gefährliche Stoffe, die in Gemischen für Tätowier-Tinten und Permanent Make-up enthalten sind, neue Grenzwerte. Damit treten die EU-Rechtsvorschriften, die im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung 2020 beschlossen wurden, in Kraft.

Die Beschränkung gilt für krebserregende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Stoffe sowie für Chemikalien, die bereits in Kosmetika verboten sind. Betroffen sind aussßerdem hautsensibilisierende Stoffe, haut- und augenreizende Stoffe, Metallverunreinigungen, aromatische Amine und einige Pigmente. Die Chemikalien sind bereits in ihrer Verwendung als Kosmetika und in Tätowierfarben in sieben Mitgliedstaaten verboten: in Belgien, Frankreich, Deutschland, den Niederlanden, Spanien, Schweden und Slowenien. Die neuen Vorschriften gelten nun für alle EU-Staaten. Damit werden Bürgerinnen und Bürger in der gesamten EU gleichermassen geschützt, unabhängig davon, in welchem Land sie sich tätowieren lassen und ob die Tinte in der EU hergestellt wurde oder nicht. 

Europäische Kommission - Vertretung in Deutschland