Neue EU-Regelungen zu Mykotoxinen in Getreideprodukten
Die Europäische Union hat im Jahr 2024 zwei wichtige Änderungsverordnungen zur Begrenzung von Mykotoxinen in Getreideprodukten erlassen.
Mit der Verordnung (EU) 2024/1022 für Deoxynivalenol (DON) und der Verordnung (EU) 2024/1038 für T-2 und HT-2 Toxin, die integraler Bestandteil der Europäischen Kontaminanten-Verordnung (EU) 2023/915 werden, legt die EU abermalig verbindliche Höchstgehalte für Mykotoxine fest.