Motion 21.4467: Schneckenzucht zur Landwirtschaft zählen
Antwort des Bundesrates vom 16.02.2022 auf die Motion 21.4467 von NR Storni Bruno.
Das Anliegen der Motion besteht darin, dass der Bundesrat auf Gesetzes- und/oder Verordnungsstufe die erforderlichen Änderungen auszuarbeiten hat, damit die Schneckenzucht zur Landwirtschaft zählt und die Schnecken als Nutztiere gelten.
Der Bundesrat beantragt am 16.02.2022 die Ablehnung der Motion mit folgender Begründung:«Die Landwirtschaft umfasst die Produktion verwertbarer Erzeugnisse aus Pflanzenbau und Nutztierhaltung (Art. 3 Abs. 1 Bst. a LwG; SR 910.1). Obwohl Schnecken in der Lebensmittelgesetzgebung als Lebensmittel tierischer Herkunft anerkannt werden, zählt deren Produktion nicht zur Landwirtschaft. Schnecken sind deshalb wie Insekten und Fische keine landwirtschaftlichen Nutztiere nach der Landwirtschaftsgesetzgebung (Art. 27 Landwirtschaftliche Begriffsverordnung; SR 910.91).
Der Bundesrat hat in der Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2022 (BBl 2020 3955) eine Erweiterung des Geltungsbereichs des Landwirtschaftsgesetzes vorgeschlagen. Für Erzeugnisse der Aquakultur (Fische, Krebse, Weichtiere), Algen, Insekten und weitere lebende Organismen, die keine verwertbaren Erzeugnisse aus Pflanzenbau und Nutztierhaltung sind, sollen bestimmte Massnahmen des Landwirtschaftsgesetzes (u.a. Strukturverbesserungs- und Absatzförderungsmassnahmen) angewendet werden können. Zu den "weiteren lebenden Organismen" gehören Schnecken. Der Bundesrat will damit die Produktion von nicht landwirtschaftlichen Nutztieren stärker fördern. Im Fall der Produktion von gebietsfremden Schnecken hat diese so zu erfolgen, dass dadurch weder Menschen, Tier und Umwelt gefährdet noch die biologische Vielfalt und deren nachhaltige Nutzung beeinträchtigt werden (Einschliessungsverordnung [ESV]; SR 814.912 und Freisetzungsverordnung [FrSV]; SR 814.911).»
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