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Kreislaufwirtschaft: Neue EU-Vorschriften ermöglichen Verwendung von recyceltem Kunststoff in Lebensmittelverpackungen

Damit auch recycelter Kunststoff künftig für Lebensmittelverpackungen genutzt werden kann, hat die Europäische Kommission neue Vorschriften beschlossen. Sie umfassen Kriterien für die Sicherheit von Materialien und Gegenständen aus recyceltem Kunststoff, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen.

Die Verordnung enthält klare Regeln für die sichere Nutzung von recyceltem Kunststoff für Lebensmittelverpackungen. Ausserdem wird sie der Recyclingindustrie helfen, geeignete Wege für das Recycling von Kunststoffen zu finden, die derzeit nicht zu Lebensmittelverpackungen recycelt werden können.

Zudem bekommt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine klarere Grundlage für die Bewertung der Eignung von Recyclingtechnologien und der Sicherheit des recycelten Kunststoffs in Lebensmittelverpackungen, die mit Verfahren hergestellt wurden, die diese Technologien nutzen. Die Verordnung wird die Erteilung von Einzelzulassungen für mehr als 200 mechanische PET-Recyclingverfahren ermöglichen. Das wird der Industrie helfen, das verbindliche Ziel für 2025 zu erreichen, 25 Prozent recycelten Kunststoff in PET-Getränkeflaschen zu verwenden.

Darüber hinaus wird die neue Verordnung ein öffentliches Register der in ihren Geltungsbereich fallenden Recyclingverfahren, Verwerter und Recyclinganlagen einrichten und so für mehr Transparenz sorgen.

Europäische Kommission - Vertretung in Deutschland

Link zum Text der Verordnung