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Life Sciences und
Facility Management

Keine gesundheitsschädigenden Rückstände von verbotenen Pflanzenschutzmitteln in importierten Lebensmitteln

Antwort des Bundesrates vom 19.08.2020 auf die Motion (20.3835) von NR Badertscher Christine.

Eingereichter Text:

Der Bundesrat wird beauftragt, die Gesundheitsrisiken durch Pflanzenschutzmittel (PSM) zu vermindern, indem er bei importierten Lebensmitteln:

a. Grenzwerte für Rückstände von in der Schweiz zugelassenen Pflanzenschutzmitteln (PSM) prüft und reduziert;

b. Rückstände von nicht zugelassenen PSM verbietet und im Besonderen für alle PSM, die aus Gründen des Gesundheits- oder des Umweltschutzes verboten wurden, strikt die Nulltoleranz anwendet;

c. Die Nulltoleranz von 0,01 mg/kg überprüft und gemäss heutigen Laborstandards reduziert;

d. das Kontroll- und Sanktionssystem befähigt, die strikte Einhaltung zu garantieren.

Der Bundesrat beantragt in seiner Antwort die Ablehnung der Motion.

parlament.ch (Motion 20.3835)