Keine gesundheitsschädigenden Rückstände von verbotenen Pflanzenschutzmitteln in importierten Lebensmitteln
Antwort des Bundesrates vom 19.08.2020 auf die Motion (20.3835) von NR Badertscher Christine.
Eingereichter Text:
Der Bundesrat wird beauftragt, die Gesundheitsrisiken durch Pflanzenschutzmittel (PSM) zu vermindern, indem er bei importierten Lebensmitteln:
a. Grenzwerte für Rückstände von in der Schweiz zugelassenen Pflanzenschutzmitteln (PSM) prüft und reduziert;
b. Rückstände von nicht zugelassenen PSM verbietet und im Besonderen für alle PSM, die aus Gründen des Gesundheits- oder des Umweltschutzes verboten wurden, strikt die Nulltoleranz anwendet;
c. Die Nulltoleranz von 0,01 mg/kg überprüft und gemäss heutigen Laborstandards reduziert;
d. das Kontroll- und Sanktionssystem befähigt, die strikte Einhaltung zu garantieren.
Der Bundesrat beantragt in seiner Antwort die Ablehnung der Motion.