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Keimhemmer Chlorpropham soll verboten werden

Der Keimhemmer Chlorpropham soll auch in der Schweiz verboten werden. Das Verfahren zum Rückzug der Genehmigung sei eingeleitet worden, schreibt der Bundesrat in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss.

Die Agrarpresse hatte bereits letztes Jahr über das geplante Verbot berichtet. Der Rückzug ist laut Bundesrat für Mitte 2020 vorgesehen. Vorbehalten bleibe ein Gesuch auf Reevaluation durch die Industrie. Dies würde eine zusätzliche Prüfung erfordern, schreibt der Bundesrat.

Er weist ferner darauf hin, dass die Substanz in der EU noch bis zum 8. Oktober in Kartoffellagern verwendet werden dürfe. Um Rückstände in später dort gelagerten Kartoffeln zu vermeiden, müssten die Lager anschliessend gründlich gereinigt werden.

Weiter hält der Bundesrat fest, das Produkte mit Chlorpropham für nichtberufliche Verwenderinnen und Verwender schon heute nicht zugelassen seien. Erkundigt hatte sich Nationalrätin Aline Trede (Grüne/BE). Der Bund will die Zulassung entziehen, weil ein gesundheitliches Risiko für Konsumenten nicht ausgeschlossen werden könne.

Chlorpropham wird seit Jahrzehnten als Keimhemmer für Veredelungskartoffeln eingesetzt. Behandelt werden Lagerkartoffeln, die erst ab März verarbeitet werden. Das sind rund 20 bis 30 Prozent der Veredelungskartoffeln.

Die Schweizer Kartoffelbranche begrüsst zwar grundsätzlich, dass Chlorpropham vom Markt genommen wird, wie Christine Heller, Geschäftsführerin des Branchenverbandes Swisspatat, anlässlich der Delegiertenversammlung vom November gegenüber foodaktuell sagte. Ein Problem seien jedoch die Frites-Kartoffeln. Dort seien noch keine Sorten in Aussicht, die ohne Keimhemmer gelagert werden könnten. Und eine Alternative zu Chlorpropham sei zwar in der EU auf dem Markt, in der Schweiz sei dieses Mittel aber nicht zugelassen. Die Schweizer Produzenten fürchten deshalb einen Nachteil gegenüber der ausländischen Konkurrenz.

foodaktuell.ch

parlament.ch (Motion 19.4612)