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Fragen und Antworten zu den gesundheitlichen Risiken von hanfhaltigen Lebensmitteln

Hanf in Nudeln, Hanf in Energydrinks - Hanf hat als Zutat zahlreicher Lebensmittel in den letzten Jahren einen regelrechten Hype erfahren. Dabei nutzen Menschen die Fasern der Kultur- und Nutzpflanze bereits seit Jahrhunderten u. a. für die Herstellung von Seilen, Textilien und Papier. Teile der Hanfpflanze (z. B. Blätter und Blüten oder daraus hergestellte Extrakte) werden zudem als Heil-, aber auch als Rauschmittel eingesetzt.

Die Samen der Hanfpflanze sind reich an wertvollen Amino- und Fettsäuren, vergleichbar mit Leinsamen. Die Blätter und Blüten enthalten jedoch sogenannte Cannabinoide. Einige davon können die Psyche beeinflussen. Man spricht auch von psychoaktiven Substanzen. Der Kontakt mit cannabinoidhaltigen Pflanzenteilen, beispielsweise bei der Ernte, kann zu einer Kontamination der Samen führen.

Zu den bekanntesten Cannabinoiden gehören Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD). Psychoaktiv wirkt vor allem das THC. Vom BfR durchgeführte Modellrechnungen zur Exposition deuten darauf hin, dass es insbesondere durch Verzehr von Hanftee - aber auch durch Hanfsamenöl mit hohen THC-Gehalten - zu einer Überschreitung der von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) abgeleiteten akuten Referenzdosis (ARfD) für THC kommen könnte. Vor allem Kinder haben aufgrund ihres geringen Körpergewichts ein erhöhtes Risiko, zu viel THC aufzunehmen. Bereits kleine Mengen der psychoaktiven Substanz können das zentrale Nervensystem und das Herz-Kreislauf-System beeinflussen. In der Folge können unter anderem Stimmungsschwankungen und Müdigkeit auftreten.

Den CBD-haltigen Produkten werden gesundheitsförderliche Wirkungen nachgesagt, die bisher jedoch größtenteils nicht wissenschaftlich belegt sind. Sie werden vorrangig als Nahrungsergänzungsmittel angeboten. Nach aktuellem Kenntnisstand wirkt CBD nicht psychoaktiv. Es besitzt aber eine pharmakologische Wirkung. CBD-Produkte können zudem mit THC verunreinigt sein.

Beim Inverkehrbringen hanfhaltiger Erzeugnisse sind die betäubungsmittel-, arzneimittel- und lebensmittelrechtlichen Vorschriften zu beachten.

Das BfR hat im Folgenden häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema «Hanfhaltige Lebensmittel» zusammengestellt.

BfR - Bundesinstitut für Risikobewertung